BERLIN (dpa) — Joints oder Canna­bis-Schoko­la­de im Fachge­schäft kaufen: Das wird es hierzu­lan­de erstmal nicht geben. Die geplan­te Canna­bis-Legali­sie­rung beschränkt sich auf den priva­ten Bereich und Vereine.

In Deutsch­land sollen der Besitz von bis zu 25 Gramm Canna­bis und der Eigen­an­bau von maximal drei Pflan­zen künftig straf­frei sein. Außer­dem will die Bundes­re­gie­rung den Anbau und die Abgabe der Droge in spezi­el­len Verei­nen ermög­li­chen. Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach (SPD) und Agrar­mi­nis­ter Cem Özdemir (Grüne) stell­ten in Berlin entspre­chend überar­bei­te­te Pläne für das Legali­sie­rungs­vor­ha­ben vor. Sie sind weniger weitrei­chend als die ursprüng­li­chen Ampel-Pläne.

So wird es die geplan­ten Canna­bis-Fachge­schäf­te, in denen Rausch-Produk­te frei verkauft werden können, zunächst nicht geben. Dies soll erst in einem zweiten Schritt und nur in einigen Modell­re­gio­nen erprobt werden — mit wissen­schaft­li­cher Beglei­tung. Darauf habe sich die Regie­rung nach Gesprä­chen mit der EU-Kommis­si­on geeinigt, hieß es.

Lauter­bach und Özdemir vertei­dig­ten grund­sätz­lich die Legali­sie­rungs­plä­ne und bekräf­tig­ten die Argumen­ta­ti­on der Regie­rung, wonach mit dem Vorha­ben der Schwarz­markt zurück­ge­drängt und der Krimi­na­li­tät der Boden entzo­gen werden solle. «Niemand soll mehr bei Dealern kaufen müssen, ohne zu wissen, was man sich da einhan­delt», sagte Özdemir. Lauter­bach sprach von einer kontrol­lier­ten Abgabe von Canna­bis an Erwach­se­ne «in klaren Grenzen (…) flankiert durch Präven­ti­ons­maß­nah­men für Jugend­li­che». Die bishe­ri­ge Canna­bis-Politik sei gescheitert.

Die nun präsen­tier­ten neuen Eckpunk­te für das Legali­sie­rungs­vor­ha­ben sind ein weite­rer Zwischen­schritt. Noch im April soll als nächs­tes ein erster konkre­ter Gesetz­ent­wurf zur Regelung von Besitz, Eigen­an­bau und Verei­nen — den sogenann­ten Canna­bis-Social-Clubs — vorge­legt werden. Dieser müsste nach Abstim­mung in der Regie­rung und Kabinetts­be­schluss später noch durch Bundes­tag und Bundesrat.

Die Eckpunk­te im Einzel­nen — im Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren kann sich daran noch einiges ändern:

Der Besitz von bis zu 25 Gramm Canna­bis bleibt straf­frei, eine solche Menge darf auch in der Öffent­lich­keit mitge­führt werden.
Maximal drei «weibli­che blühen­de Pflan­zen» sind im Eigen­an­bau erlaubt — geschützt vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche.
«Nicht-gewinn­ori­en­tier­te» Verei­ne mit maximal 500 Mitglie­dern dürfen gemein­schaft­lich Canna­bis zu Genuss­zwe­cken anbau­en und nur an Mitglie­der für den Eigen­kon­sum abgeben. Das Mindest­al­ter ist 18 Jahre. Die Clubs müssen Jugendschutz‑, Sucht- und Präven­ti­ons­be­auf­trag­te benen­nen und dürfen nicht für sich Werbung machen. Eine Mitglied­schaft in mehre­ren Verei­nen ist verboten.
Maximal dürfen pro Club-Mitglied 25 Gramm Canna­bis pro Tag und maximal 50 Gramm pro Monat abgege­ben werden. Unter 21-Jähri­ge bekom­men maximal 30 Gramm pro Monat, zudem soll für sie eine Obergren­ze beim Wirkstoff­ge­halt festge­legt werden. Die Kosten sollen über die Mitglieds­bei­trä­ge gedeckt werden, gegebe­nen­falls kommt ein zusätz­li­cher Betrag je abgege­be­nes Gramm dazu.
In den Vereins­räu­men darf nicht konsu­miert werden, auch Alkohol­aus­schank ist verbo­ten. Zudem gilt ein Mindest­ab­stand für die Clubs zu Schulen und Kitas.
In der Öffent­lich­keit ist der Konsum nahe Schulen oder Kitas verbo­ten. In Fußgän­ger­zo­nen darf bis 20 Uhr nicht gekifft werden.
Frühe­re Verur­tei­lun­gen wegen Besit­zes oder Eigen­an­baus bis 25 Gramm oder maximal drei Pflan­zen können auf Antrag aus dem Bundes­zen­tral­re­gis­ter gelöscht werden.
Minder­jäh­ri­ge, die mit Canna­bis erwischt werden, müssen an Inter­ven­ti­ons- und Präven­ti­ons­pro­gram­men teilnehmen.
In einem zweiten Schritt sollen in Kreisen und Städten mehre­rer Bundes­län­der in Modell­pro­jek­ten «kommer­zi­el­le Liefer­ket­ten» auspro­biert werden, von der Produk­ti­on über den Vertrieb bis zum Verkauf von Canna­bis in Fachge­schäf­ten. Die Projek­te werden wissen­schaft­lich beglei­tet, sind auf fünf Jahre befris­tet und auf die Einwoh­ner dieser Kommu­nen beschränkt.
Diese zweite Säule der geplan­ten Legali­sie­rung ist aber «voraus­sicht­lich weiter­hin notifi­zie­rungs­pflich­tig», wie es von der Bundes­re­gie­rung heißt. Das bedeu­tet, dass wohl die EU mitre­den darf und damit im Moment unklar ist, ob daraus am Ende etwas wird.
In ihrem Koali­ti­ons­ver­trag hatten SPD, Grüne und FDP noch verab­re­det, die «kontrol­lier­te Abgabe von Canna­bis an Erwach­se­ne zu Genuss­zwe­cken in lizen­zier­ten Geschäf­ten» einzu­füh­ren. Lauter­bach hatte dazu bereits im Herbst Vorschlä­ge vorge­legt. Von Anfang an gab es aber Beden­ken, dass die Pläne an inter­na­tio­na­lem und EU-Recht schei­tern könnten.