STUTTGART — Wie das Landes­in­nen­mi­nis­te­ri­um bekannt­ge­ge­ben hat, bleibt der Rettungs­hub­schrau­ber Chris­toph 45 im Boden­see­kreis und wird künftig in der Gemein­de Deggen­hau­ser­tal-Witten­ho­fen statio­niert sein.

Hinter­grund für die neue Festset­zung des Hubschrau­ber­stand­orts ist die verän­der­te Klinik­dich­te im Südwes­ten, an der auch die Effizi­enz der Notfall­ver­sor­gung hängt.

Das baden-württem­ber­gi­sche Innen­mi­nis­te­ri­um hatte dazu ein Gutach­ten in Auftrag gegeben. Darin empfeh­len Wissen­schaft­ler des Insti­tuts für Notfall­me­di­zin und Medizin­ma­nage­ment der Univer­si­tät München, die Zahl der Rettungs­hub­schrau­ber im Land von bislang acht auf zehn zu erhöhen sowie einzel­ne bestehen­de Stand­or­te zu verle­gen, um eine schnel­le­re Reakti­ons­zeit und besse­re Flächen­ab­de­ckung zu gewährleisten.

In Fried­richs­ha­fen wehrte sich ein Bündnis aus Ärzten und Bürgern gegen die Verle­gung von Chris­toph 45, eine Petiti­on gegen diesen Schritt brach­te aber nicht den gewünsch­ten Erfolg.

„Es ist unser klares Ziel, eine gute und schnel­le Luftret­tung für alle Menschen in Baden-Württem­berg sicher­zu­stel­len. Dazu richten wir die Rettungs­hub­schrau­ber­stand­or­te geziel­ter an den heuti­gen Bedürf­nis­sen der Notfall­pa­ti­en­tin­nen und ‑patien­ten aus. Wir erhöhen die Zahl der Rettungs­hub­schrau­ber von acht auf zehn und schlie­ßen durch die Verle­gung von Rettungs­hub­schrau­bern Lücken bei der Luftret­tung“, sagte der Staats­se­kre­tär im Minis­te­ri­um des Inneren, für Digita­li­sie­rung und Kommu­nen, Wilfried Klenk, anläss­lich der Bekannt­ga­be der Stand­ort­ent­schei­dun­gen bei der Luftrettung.

Das sind die neuen Luftret­tungs­stand­or­te im Land

  • Neubau eines Luftret­tungs­stand­or­tes in Lahr (Orten­au­kreis)
  • Neubau eines Luftret­tungs­stand­or­tes im Bereich Raven­stein (Neckar-Odenwald-Kreis)
  • Chris­toph 11 Villin­gen-Schwen­nin­gen (Stand­ort unver­än­dert, Einsatz­be­reit­schaft 24 Stunden)
  • Chris­toph 22 Ulm (unver­än­dert, Auswei­tung in den Randzeiten)
  • Chris­toph 41 Tübin­gen BG-Klinik (anstel­le Leonberg)
  • Chris­toph 43 Karls­ru­he St. Vincen­ti­us Kranken­haus (Rückver­le­gung von Interims-Stand­ort Baden-Airpark)
  • Chris­toph 45 Deggen­hau­ser­tal-Witten­ho­fen (anstel­le Friedrichshafen)
  • Chris­toph 51 Stuttgart/Pattonville (Stand­ort unver­än­dert, neu: Einsatz­be­reit­schaft 24 Stunden)
  • Chris­toph 53 Mannheim (unver­än­dert)
  • Chris­toph 54 Freiburg (unver­än­dert)

Details zu den Anpassungen

Der neue Luftret­tungs­stand­ort im Bereich Raven­stein (Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis) entspricht der gutach­ter­li­chen Empfeh­lung und verbes­sert die Versor­gung der Notfall­pa­ti­en­tin­nen und ‑patien­ten insbe­son­de­re im Stadt- und Landkreis Heilbronn und in den Landkrei­sen Neckar-Odenwald, Hohen­lo­he und Schwä­bisch-Hall. Durch den neuen Luftret­tungs­stand­ort in Lahr wird die Empfeh­lung der Gutach­ter nach einem neuen Stand­ort auf der Achse Lahr-Freuden­stadt umgesetzt und insbe­son­de­re die Versor­gungs­struk­tur für die Bevöl­ke­rung im Orten­au­kreis und im nördli­chen Schwarz­wald verbessert.

Der Rettungs­hub­schrau­ber Chris­toph 41 wird von Leonberg an die BG Klinik Tübin­gen verlegt. Dort soll die Dachlan­de­sta­ti­on für Chris­toph 41 entspre­chend ertüch­tigt werden. Der neue Stand­ort an der BG Klinik Tübin­gen entspricht der vom Gutach­ten empfoh­le­nen Verle­gung nach Süden auf die Achse Tübingen-Reutlingen.

Der Rettungs­hub­schrau­ber Chris­toph 45 wird von Fried­richs­ha­fen nach Deggen­hau­ser­tal-Witten­ho­fen verlegt, wo ein neuer Stand­ort entste­hen wird. Die Verle­gungs­ent­schei­dung entspricht der vom Gutach­ten vorge­schla­ge­nen Verle­gung in Richtung Norden auf die Achse Bavendorf-Deggenhausertal.

Bestmög­li­che Versor­gung mit Luftret­tungs­mit­teln bieten

„Von den künfti­gen Luftret­tungs­stand­or­ten in Lahr, im Bereich Raven­stein, Tübin­gen und Deggen­hau­ser­tal profi­tie­ren insbe­son­de­re die Notfall­pa­ti­en­tin­nen und ‑patien­ten in zahlrei­chen Orten, die tagsüber nicht inner­halb von 20 Minuten durch einen Rettungs­hub­schrau­ber erreicht werden können. Die Menschen dort sind aktuell unter­ver­sorgt, das wollen wir ändern. Die Entschei­dun­gen sind damit ein konkre­ter Schritt, allen Menschen in ganz Baden-Württem­berg die bestmög­li­che Versor­gung mit Luftret­tungs­mit­teln zu bieten“, so Staats­se­kre­tär Klenk.

Landrat Wölfle zufrieden

Der Landrat des Boden­see­krei­ses Lothar Wölfle meint zu der Entschei­dung: “Wir sind froh, dass das Land bei seiner Stand­ort­ent­schei­dung die Beson­der­hei­ten des seena­hen Berei­ches gewür­digt hat. Indus­trie­dich­te, Verkehrs­auf­kom­men, Touris­mus und beson­de­re Einsatz­la­gen direkt am See, erfor­dern es, dass der Hubschrau­ber in greif­ba­rer Nähe statio­niert bleibt. Nachdem klar war, dass die Hubschrau­ber­sta­tio­nie­rung am Klini­kum Fried­richs­ha­fen bei der Landes­po­li­tik nicht zu halten sein wird, hat sich die Kreis­ver­wal­tung darauf konzen­triert, den Auswahl- und Entschei­dungs­pro­zess des Innen­mi­nis­te­ri­ums bestmög­lich und konstruk­tiv zu beglei­ten. Mit der Gemein­de Deggen­hau­ser­tal und dem Klini­kum Fried­richs­ha­fen haben wir selbst nach einem geeig­ne­ten Alter­na­tiv­stand­ort gesucht, der sowohl den neuen Anfor­de­run­gen des Landes als auch dem Sicher­heits­be­dürf­nis der unmit­tel­ba­ren Boden­see­re­gi­on gerecht wird. Die Mühen haben sich gelohnt.“, so Wölfle weiter.