BERLIN (dpa) — Verpflich­ten­de Regelun­gen vor allem zu Masken und Tests gehör­ten lange zum Corona-Alltag. Jetzt ist die Zeit der staat­li­chen Vorga­ben vorerst Geschich­te. Auch andere Berei­che verlas­sen den Pandemiemodus.

In Deutsch­land gelten nach rund drei Jahren keine bundes­wei­ten Alltags­vor­ga­ben zum Schutz in der Corona-Krise mehr. Von Samstag an ist auch die letzte noch verblie­be­ne Masken­pflicht für Besuche­rin­nen und Besucher in Praxen, Klini­ken und Pflege­hei­men vorbei. Das Auslau­fen der Corona-Bestim­mun­gen zu Ostern war bereits von vornher­ein im Infek­ti­ons­schutz­ge­setz vorge­se­hen. Auch in anderen Berei­chen wie den Corona-Impfun­gen, der Einrei­se nach Deutsch­land und bei Klinik-Entlas­sun­gen bestehen nun keine extra Krisen­re­geln mehr.

Der Grünen-Gesund­heits­exper­te Janosch Dahmen sagte der Deutschen Presse-Agentur, der Wegfall der letzten Vorga­ben sei ein vertret­ba­rer Schritt in dem bedach­ten, stufen­wei­sen Rückzug in den vergan­ge­nen Monaten. «Das Ende der pande­mie­be­ding­ten Schutz­vor­ga­ben bedeu­tet aber nicht das Ende des Corona­vi­rus.» Auch litten bis heute viele noch an Folgen der Erkran­kung. «Vorsicht und eine aufmerk­sa­me Beobach­tung der Lage bleiben auch zukünf­tig das Gebot der Infek­ti­ons­schutz-Politik.» So werde man sich im Gesund­heits­we­sen «als Patien­ten, Angehö­ri­ge oder Gesund­heits­be­ru­fe auch ohne Masken­pflicht für den Schutz vulnerabler Menschen weiter auf wieder­keh­ren­des Masket­ra­gen einstel­len müssen».

Die lange bestehen­den staat­li­chen Schutz­vor­ga­ben wurden in mehre­ren Schrit­ten gelockert. Anfang März fielen schon alle Testpflich­ten weg, die zuletzt noch für Besuche in Klini­ken oder Pflege­hei­men galten. Paral­lel endete das Angebot kosten­lo­ser «Bürger­tests» für alle, das den Staat Milli­ar­den koste­te. Die einst zahlrei­chen Masken­pflich­ten etwa in Läden, Bussen und Bahnen sind schon länger vorbei. Auch eine Isola­ti­ons­pflicht für Infizier­te gaben die Bundes­län­der bereits auf.

Lauter­bach: Pande­mie «erfolg­reich bewältigt»

Große Diskus­sio­nen um das Aus der letzten bundes­wei­ten Vorga­ben gibt es angesichts der stabi­len Lage nicht, auch wenn täglich noch einige Tausend Anste­ckun­gen gemel­det werden. Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach (SPD) hatte deutlich gemacht, dass die Pande­mie in Deutsch­land zu einem Ende gekom­men und «erfolg­reich bewäl­tigt» sei. Der 7. April als letzter Geltungs­tag der Corona-Bestim­mun­gen stand ohnehin im Infek­ti­ons­schutz­ge­setz, das im Herbst für eine kriti­sche­re Lage um mehr Instru­men­te ergänzt wurde. Sie wurden nicht gebraucht.

Auch einige andere Berei­che gehen nun aus dem Krisen­mo­dus heraus:

- Die Corona-Impfun­gen gehen in die regulä­re Versor­gung über. Rahmen für den Anspruch auf kosten­lo­se Impfun­gen ist nun eine Richt­li­nie, die sich an den Empfeh­lun­gen der Ständi­gen Impfkom­mis­si­on (Stiko) orien­tiert. Laut einer Bundes­ver­ord­nung sind Impfun­gen auf Kassen­kos­ten aber weiter­hin auch darüber hinaus möglich, wenn eine Ärztin oder ein Arzt es für medizi­nisch erfor­der­lich hält.

- Für die Urlaubs­sai­son 2023 fallen die schon weitge­hend gelocker­ten Corona-Regeln bei der Einrei­se nach Deutsch­land vollstän­dig weg. Die Verord­nung lief am Freitag aus. Einsti­ge Vorga­ben mit 3G-Nachwei­sen als Geimpf­te, Genese­ne oder Getes­te­te sind schon längst passé. Als «Notbrem­se» gab es noch Regeln für Gebie­te mit neue Virusvarianten.

- Bei Kranken­haus-Entlas­sun­gen gelten von Samstag an wieder Regeln wie vor der Pande­mie: Klini­ken können Patien­ten für weite­re sieben Tage und nicht mehr für 14 Tage Leistun­gen verord­nen. Arznei­mit­tel können sie nur in kleins­ten Packungs­grö­ßen verschrei­ben. Denn nach kurzer Spanne sollen die Praxisärz­te die Nachbe­treu­ung übernehmen.

- Bei leich­ten Erkäl­tun­gen muss man schon seit 1. April wieder in die Praxis, wenn man eine Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung braucht. Denn Krank­schrei­bun­gen per Telefon, die seit März 2020 fast immer möglich waren, gibt es nicht mehr. Gesund­heits­po­li­ti­ker, Verbrau­cher­zen­tra­len und Hausärz­te werben für eine Fortset­zung auf Dauer.

- Nur noch bis zum 30. April kann in der Corona-App des Bundes die Warnfunk­ti­on für andere Nutze­rin­nen und Nutzer nach einem positi­ven Test verwen­det werden. Die millio­nen­fach herun­ter­ge­la­de­ne Anwen­dung soll dann zum 1. Juni in einen «Schlaf­mo­dus» gehen und vorerst nicht mehr regel­mä­ßig aktua­li­siert werden. Man kann sie aber auf dem Handy behal­ten, um damit weiter elektro­ni­sche Impfzer­ti­fi­ka­te zu nutzen.

Auch ohne staat­li­che Vorga­ben können Patien­ten und Patien­tin­nen an Eingän­gen zu Praxen und Klini­ken weiter­hin auf Masken­re­geln treffen — künftig aber nach jewei­li­ger Entschei­dung der Einrich­tun­gen vor Ort. Grünen-Exper­te Dahmen beton­te außer­dem: «Nach der Pande­mie ist vor der nächs­ten Pande­mie. Wir sollten nun mit der Vorbe­rei­tung und Vorsor­ge begin­nen.» Dazu zähle, den «Reform­stau» im Gesund­heits­we­sen aufzu­lö­sen — etwa beim Nutzen von Daten und der Digita­li­sie­rung, beim Fachkräf­te­man­gel oder der geplan­ten umfas­sen­den Krankenhausreform.

Von Sascha Meyer, dpa