STUTTGART (dpa/lsw) — Recht glimpf­lich ist der Südwes­ten ins neue Corona-Jahr gestar­tet. Die Zahl der Covid-Patien­ten auf Inten­siv­sta­tio­nen ist merklich gesun­ken. Doch Locke­run­gen sind wegen Omikron nicht drin — nur für ungeimpf­te Schüler gibt es weiter Ausnahmen.

In Baden-Württem­berg sollen von diesem Mittwoch an einige neue Corona-Regeln gelten: Um sich für die Omikron-Varian­te des Corona­vi­rus zu wappnen, will das Land an der Alarm­stu­fe II mit härte­ren Einschrän­kun­gen festhal­ten, auch wenn die Grenz­wer­te bei der Belas­tung der Klini­ken zurzeit nicht überschrit­ten werden. Dagegen hält die grün-schwar­ze Landes­re­gie­rung an den Ausnah­men für ungeimpf­te Schüle­rin­nen und Schüler fest. Die 12- bis 17-Jähri­gen können auch im Febru­ar mit ihrem Schüler­aus­weis als Testnach­weis ins Café, Kino oder zum Fußball­trai­ning. Für die Quaran­tä­ne gibt es ebenfalls neue Regeln: Sie wird für Kontakt­per­so­nen genau­so verkürzt wie die Isolie­rung von Corona-Infizierten.

Um die Impfquo­te zu erhöhen, hatte das Land schon im Novem­ber mal erwogen, die Ausnah­me­re­geln für ältere Schüler auslau­fen zu lassen. Nun will man den Jugend­li­chen und ihren Eltern doch mehr Zeit lassen — auch für eine Booster-Impfung. «Wir sind uns einig, dass wir die Schüler­aus­nah­me­re­geln verlän­gern», sagte Grünen-Frakti­ons­chef Andre­as Schwarz der dpa. Gleich­wohl rate man dringend zum Impfen, das der einzi­ge Ausweg aus der Pande­mie sei. Das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um bestä­tig­te, dass die bis Ende Januar gelten­den Ausnah­men bis Ende Febru­ar verlän­gert werden. «Auch nicht-geimpf­te Jugend­li­che haben damit im Febru­ar noch die Möglich­keit, ohne weite­re Testung Zutritt zu Berei­chen zu bekom­men, in denen 3G, 2G oder 2GPlus gilt», hieß es.

Für die Alters­grup­pe der 12- bis 17-Jähri­gen gibt es seit Sommer eine Impfemp­feh­lung der Ständi­gen Impfkom­mis­si­on. Für Kinder unter 12 Jahren gelten sowie­so Ausnah­men, weil es für sie noch keine allge­mei­ne Impfemp­feh­lung gibt.

Auch aus Sorge vor Omikron werden alle Schüle­rin­nen und Schüler ohne eine Auffri­schungs­imp­fung («Booster») in dieser ersten Woche nach den Weihnachts­fe­ri­en täglich getes­tet, sofern an ihren Einrich­tun­gen Antigen­schnell­tests angebo­ten werden. Von der zweiten Woche bis zu den Faschings­fe­ri­en (ab 25. Febru­ar) sind drei Antigen­schnell­tests oder zwei PCR-Testun­gen für ungeboos­ter­te Kinder und Jugend­li­che verpflichtend.

Die Landes­re­gie­rung will die Verein­ba­rung von Bund und Ländern aus der vergan­ge­nen Woche zur Quaran­tä­ne nun umset­zen. Es wird erwar­tet, dass die Omikron-Varian­te des Corona­vi­rus zu hohen Infek­ti­ons­zah­len führt und viele auch als Kontakt­per­so­nen in Quaran­tä­ne müssen. Damit das öffent­li­che Leben nicht zusam­men­bricht, hatten Bund und Länder am Freitag verein­bart, die Quaran­tä­ne-Regeln zu ändern.

Nach der Änderung müssen Kontakt­per­so­nen gar nicht mehr in Quaran­tä­ne, wenn sie eine Auffri­schungs­imp­fung haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen oder frisch genesen sind. Als «frisch» gilt ein Zeitraum von bis zu drei Monaten. Für alle Übrigen sollen Isola­ti­on oder Quaran­tä­ne in der Regel nach zehn Tagen enden. Nach sieben Tagen kann man sich zudem mit PCR- oder Antigen­test freites­ten lassen. Bisher gilt für Kontakt­per­so­nen einer mit Omikron infizier­ten Person eine strik­te Quaran­tä­ne von 14 Tagen — freites­ten ist nicht möglich.

Obwohl die Zahl der Inten­siv­bet­ten, die mit Covid-Patien­ten belegt sind, und die Kranken­haus­ein­wei­sun­gen unter den Grenz­wer­ten bleiben, soll es zumin­dest im Januar keine Locke­rung geben. Das heißt, die Alarm­stu­fe II bleibt in Kraft, sagte eine Spreche­rin. Bei einer Locke­rung hätten Disko­the­ken und Clubs wieder öffnen können, in mehre­ren Einrich­tun­gen würde die 2G-plus-Regel fallen.

Da in Baden-Württem­berg schon vor dem Bund-Länder-Treffen schär­fe­re Zugangs­re­geln für Restau­rants, Cafés und Kneipen galten, muss hier in der allge­mei­nen Corona-Verord­nung nur wenig angepasst werden. Bei der Masken­pflicht gibt es aller­dings eine Verschär­fung: Bisher gab es nur eine Empfeh­lung, in geschlos­se­nen Räumen FFP2-Masken zu tragen. In der neuen Corona-Verord­nung sollen FFP2-Masken nun Pflicht sein, auch in Bussen und Bahnen.