Mitte März nahm die Corona-Pande­mie in Deutsch­land so richtig ihren Lauf, in der Folge brach das Geschäft beispiels­wei­se von Schau­stel­lern, Messe­bau­ern und Event­agen­tu­ren — bis heute teils komplett — ein.

Mit der Förde­rung will das Land eine Insol­venz­wel­le in diesen Dienst­leis­tungs­bran­chen verhin­dern. Wirtschafts­mi­nis­te­rin Nicole Hoffmeis­ter-Kraut (CDU) sagte, in diesen hart betrof­fe­nen Berei­chen seien entgan­ge­ne Umsät­ze nicht nachhol­bar. «Die weiter­hin fehlen­den Einnah­men führen in Verbin­dung mit den weiter­lau­fen­den Grund­kos­ten wie den Tilgungs­ra­ten zur existen­zi­el­len Bedro­hung vieler Betrie­be», sagte sie. Einzel­ne Unter­neh­men seien über das gesam­te Jahr ohne Umsatz und Einkommen.

Insge­samt stellt Baden-Württem­berg für den «Tilgungs­zu­schuss Corona» 92 Millio­nen Euro bereit, im Sommer hatte das grün-schwar­ze Kabinett darüber beschlos­sen. Es handle sich um ein «bundes­weit einma­li­ges» Hilfs­pro­gramm. Anträ­ge müssen bis spätes­tens zum 20. Novem­ber bei den Indus­trie- und Handels­kam­mern gestellt werden.

Der Zuschuss richtet sich den Angaben zufol­ge konkret an Schau­stel­ler und Markt­kauf­leu­te, die Veran­stal­tungs- und Event­bran­che mit Messe‑, Ausstel­lungs- und Kongress­ver­an­stal­tern einschließ­lich Messe­bau­ern, Veran­stal­tungs­tech­nik­dienst­lei­tern, Zeltver­lei­hern und Zirkus­sen sowie Taxi- und Mietwagenunternehmen.