STUTTGART (dpa/lsw) — Corona-Infizier­te müssen sich von diesem Mittwoch an in Baden-Württem­berg nicht mehr in Isola­ti­on begeben. Statt­des­sen gilt für sie künftig eine fünftä­gi­ge Masken­pflicht außer­halb der eigenen Wohnung, wie das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um in Stutt­gart am Diens­tag mitteilte.

«Die Aufhe­bung der Abson­de­rungs­pflicht ist aus infek­tio­lo­gi­scher Sicht derzeit vertret­bar», sagte Gesund­heits­mi­nis­ter Manne Lucha (Grüne). Das zeigten nicht zuletzt die Erfah­run­gen in europäi­schen Nachbar­län­dern, die diesen Schritt bereits gegan­gen seien. «Grund­sätz­lich gilt: Wer krank ist und Sympto­me hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben und sich krank­schrei­ben lassen», sagte der Minis­ter weiter.

Die neue Regelung soll es Infizier­ten etwa erlau­ben, soweit es deren Gesund­heits­zu­stand zulässt, mit einer Maske einkau­fen oder an der frischen Luft spazie­ren zu gehen. Bei einem Mindest­ab­stand von 1,5 Metern darf im Freien auf die Maske zudem verzich­tet werden. Als weite­re Einschrän­kung sieht eine neue Verord­nung vor, dass Infizier­te keine Klini­ken und Pflege­hei­me betre­ten oder dort arbei­ten dürfen. Das gleiche gilt für Flücht­lings­un­ter­künf­te und Gefängnisse.