Die Herbst­fe­ri­en rücken näher, die ersten Koffer sind bereits gepackt. Aber wohin darf man überhaupt noch reisen? Wann muss man in Quaran­tä­ne? Und vor allem: Wie lange? Ein Überblick.

Doch in diesem Jahr ist alles anders — steigen­de Infek­ti­ons­zah­len in vielen Ländern und kompli­zier­te Reise­be­stim­mun­gen der Behör­den stellen die Urlaubs­plä­ne vieler Menschen auf den Kopf. Wo darf ich jetzt noch hinfah­ren? Wann muss ich in Quaran­tä­ne? Und wann kann ich mich «freites­ten», also die Quaran­tä­ne mit einem negati­ven Testergeb­nis verkür­zen? Fragen, die nicht nur Auslands­ur­lau­ber beschäftigen.

Am 5. Oktober begin­nen in den ersten Bundes­län­dern die Herbst­fe­ri­en. Wohin kann ich überhaupt noch reisen, wenn ich Urlaub im Ausland machen will?

Das wird schwie­rig. Von den etwa 200 Ländern dieser Welt hat die Bundes­re­gie­rung 138 ganz oder teilwei­se als Risiko­ge­biet einge­stuft und sie mit einer Reise­war­nung belegt. Für knapp 50 weite­re Länder rät sie von Urlaubs­rei­sen ab, weil dort noch Ein- oder Ausrei­se­be­schrän­kun­gen für die EU gelten. Es bleiben weltweit nur 12 Länder übrig, für die gar nicht vor touris­ti­schen Reisen gewarnt oder von denen nicht abgera­ten wird. Darun­ter sind immer­hin noch ein paar belieb­te Urlaubs­län­der: Itali­en, Griechen­land, Malta, Zypern. In Öster­reich, der Schweiz, Frank­reich oder der Türkei gibt es noch einzel­ne Regio­nen, die kein Risiko­ge­biet sind.

Kann ich trotz Reise­war­nung in ein Risiko­ge­biet reisen?

Ja. Die Reise­war­nung ist kein Verbot, sie soll nur eine möglichst große abschre­cken­de Wirkung haben. Für die größte Abschre­ckung sorgen aller­dings die Quaran­tä­ne­re­geln, die bei der Rückkehr aus Risiko­ge­bie­ten nach Deutsch­land gelten.

Welche Quaran­tä­ne­re­ge­lun­gen gelten zur Zeit? Und war nicht geplant, die Regeln zu ändern?

Im Sommer konnten sich alle Auslands-Heimkeh­rer gratis testen lassen, das Angebot ist aber vorbei. Sonder­re­geln greifen weiter­hin, wenn man in Länder reist, die als Corona-Risiko­ge­bie­te gelten — nachzu­le­sen in einer Online-Liste des Robert-Koch-Insti­tuts (RKI). Dann heißt es bei der Rückkehr: bis zu 14 Tage Quaran­tä­ne plus Testpflicht. Man muss sich also so lange zu Hause isolie­ren, bis ein negati­ves Testergeb­nis da ist. Es sei denn, man hat schon eins von kurz vor der Einrei­se. Zum 15. Oktober sollen Änderun­gen kommen: Ein vorzei­ti­ges Ende der Quaran­tä­ne soll dann frühes­tens durch einen Test ab dem fünften Tag nach der Rückkehr möglich sein. Für Quaran­tä­ne­ta­ge sollen Risiko-Urlau­ber künftig auch keinen Ausgleich für Einkom­mens­aus­fäl­le mehr bekommen.

Wie schnell kann die Einstu­fung als Risiko­ge­biet wieder rückgän­gig gemacht werden?

Entschei­dend für die Einstu­fung ist die Zahl der Neuin­fek­tio­nen auf 100 000 Einwoh­ner inner­halb einer Woche. Steigt sie über 50, wird ein Land oder eine Region zum Risiko­ge­biet erklärt. Sinkt sie wieder darun­ter, kann die Einstu­fung auch schnell wieder aufge­ho­ben werden. Die Bundes­re­gie­rung wartet in der Regel sieben Tage lang ab, ob der Trend sich verste­tigt. Dann wird aufgehoben.

Kann ich im Inland in den Herbst­fe­ri­en unein­ge­schränkt reisen?

Auch in Deutsch­land gibt es Risiko­ge­bie­te. Wer in einem solchen Gebiet wohnt und ein aktuel­les negati­ves Testergeb­nis vorle­gen kann, sollte in der Regel in allen Bundes­län­dern Urlaub machen können. Bei der Frage, ob eine Region als Risiko­ge­biet gilt, orien­tie­ren sich die meisten Bundes­län­der am Bundes­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit, dem Auswär­ti­gen Amt und dem Bundes­in­nen­mi­nis­te­ri­um. Maßgeb­lich ist dabei eine Schwel­le von 50 Neuin­fek­tio­nen pro 100 000 Einwoh­nern in sieben Tagen. In Berlin entschei­den die Behör­den jedoch nicht allein nach dem Krite­ri­um der Neuin­fek­tio­nen, sondern beurtei­len jeden Fall indivi­du­ell. Eine täglich aktua­li­sier­te grafi­sche Übersicht über aktuel­le deutsche Risiko­ge­bie­te bietet die Inter­net­sei­te des RKI.

Unter­schie­de gibt es bei den Bundes­län­dern vor allem in der Frage, ob sich Urlau­ber, die sich in deutschen Risiko­ge­bie­ten aufge­hal­ten haben, auch ohne aktuel­len negati­ven Test in dem jewei­li­gen Bundes­land frei bewegen dürfen. In Berlin, Schles­wig-Holstein und Rhein­land-Pfalz müssen Menschen, die sich bis zu zwei Wochen vor ihrer Einrei­se in Risiko­ge­bie­ten aufge­hal­ten haben und keinen negati­ven Test vorle­gen können, für 14 Tage in Quaran­tä­ne. Mecklen­burg-Vorpom­mern verlangt als derzeit einzi­ges Bundes­land auch bei negati­vem Testergeb­nis eine Mindest­qua­ran­tä­ne von fünf bis sieben Tagen. Erst dann ist es möglich, sich mit einem zweiten Test «freizu­tes­ten», wenn dieser ebenfalls negativ ausfällt.

Menschen, die in deutschen Risiko­ge­bie­ten wohnen oder von dort nach Hessen, Hamburg, Baden-Württem­berg, Bayern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Branden­burg oder ins Saarland reisen, dürfen nicht in Hotels, Ferien­woh­nun­gen und anderen kommer­zi­el­len Unter­künf­ten übernach­ten. Von dieser Regel gibt es jedoch je nach Bundes­land verschie­de­ne Ausnah­me­re­ge­lun­gen. Oft reicht es aus, wenn man entwe­der versi­chert oder nachweist, dass man nicht mit dem Corona­vi­rus infiziert ist.

Ein negati­ver Corona-Test ist nicht immer zwingend vorge­schrie­ben. In Bayern etwa reicht ein ärztli­ches Attest, welches «bestä­tigt, dass keine Anhalts­punk­te für das Vorlie­gen einer Infek­ti­on mit dem Corona­vi­rus Sars-CoV‑2 vorhan­den sind», wie es in der entspre­chen­den Verord­nung heißt. In Baden-Württem­berg gilt eine Ausnah­me vom Übernach­tungs­ver­bot unter anderem dann, wenn der Aufent­halt im Risiko­ge­biet länger als sieben Tage zurück­liegt. Anders als bei Hotels und anderen kommer­zi­el­len Unter­künf­ten sind jedoch Übernach­tun­gen bei Freun­den oder Verwand­ten in diesen Bundes­län­dern erlaubt. Einen Überblick über die Regelun­gen für Reisen­de aus inner­deut­schen Risiko-Landkrei­sen gibt es auf der Inter­net­sei­te des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes.

In Nordrhein-Westfa­len, Bremen, Nieder­sach­sen und Thürin­gen müssen Reisen­de aus inner­deut­schen Risiko­ge­bie­ten weder in Quaran­tä­ne noch mit Übernach­tungs­ver­bo­ten in Hotels und Co. rechnen.