BERLIN (dpa) — Viele staat­li­che Corona-Beschrän­kun­gen im Alltag sind nun passé. Dazu kommen bald auch weitrei­chen­de Locke­run­gen bei den Vorga­ben für Abson­de­run­gen, mit denen Anste­ckungs­ket­ten einge­dämmt werden sollen.

Corona-Infizier­te und Kontakt­per­so­nen brauchen ab 1. Mai in der Regel nur noch freiwil­lig und für kürze­re Zeit in Isolie­rung oder Quaran­tä­ne. Darauf verstän­dig­ten sich die Gesund­heits­mi­nis­ter von Bund und Ländern, wie Bundes­mi­nis­ter Karl Lauter­bach (SPD) am Montag mitteilte.

Infizier­ten wird demnach künftig nur noch «dringend empfoh­len», sich für fünf Tage zu isolie­ren und Kontak­te zu meiden — für Kontakt­per­so­nen von Infizier­ten soll es entspre­chend gelten. Eine Anord­nung des Gesund­heits­amts, die es schon jetzt häufig nicht mehr gibt, fällt weg. Stren­ge­re Vorga­ben sollen aber noch für Beschäf­tig­te in Gesund­heits­we­sen und Pflege bleiben, die sich infiziert haben.

Lauter­bach sagte, die bestehen­de Regelung habe funktio­niert, sei aber dauer­haft so nicht notwen­dig. Bisher dauern die Abson­de­run­gen in der Regel zehn Tage und können mit einem negati­ven Test nach sieben Tagen vorab beendet werden. Hinter­grund der Locke­run­gen ist die aktuel­le Omikron-Welle mit vielen, aber meist eher leich­ter verlau­fen­den Infek­tio­nen. Damit sollen nun auch massen­haf­te Perso­nal­aus­fäl­le bei hohen Infek­ti­ons­zah­len vermie­den werden. Die Änderun­gen gehen auf einen Vorschlag des Bundes­mi­nis­te­ri­ums und des Robert Koch-Insti­tuts (RKI) zurück, der nun als Empfeh­lung an die Länder gehen soll.

Quaran­tä­ne nach «dringen­der Empfehlung»

Konkret sollen sich Infizier­te demnach der «dringen­den Empfeh­lung» zufol­ge für fünf Tage selbst­stän­dig isolie­ren und dann — begin­nend nach fünf Tagen — Schnell­tests machen, bis sie negativ sind. Für Kontakt­per­so­nen von Infizier­ten gilt die «dringen­de Empfeh­lung», selbst­stän­dig Kontak­te zu reduzie­ren — vor allem mit Menschen, die Risiko­grup­pen für schwe­re Corona-Verläu­fe angehö­ren. Sie sollten zudem täglich Selbst­tests machen.

Für Beschäf­tig­te im Gesund­heits­we­sen, in Alten- und Pflege­hei­men sowie bei ambulan­ten Pflege­diens­ten sollen im Fall einer Infek­ti­on die Gesund­heits­äm­ter weiter Tätig­keits­ver­bo­te anord­nen. Voraus­set­zung für die Wieder­auf­nah­me sind laut Konzept eine deutli­che Besse­rung der Krank­heits­sym­pto­me sowie ein negati­ves Ergeb­nis per Schnell- oder PCR-Test frühes­tens am Tag fünf nach Nachweis der Infek­ti­on. Sind solche Beschäf­tig­ten Kontakt­per­so­nen von Infizier­ten, sollen sie sich vor Dienst­an­tritt bis einschließ­lich Tag fünf täglich testen.

Bayerns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek (CSU) sagte, es gehe um den nächs­ten Schritt Richtung Eigen­ver­ant­wor­tung. «Ich appel­lie­re an die Menschen, sich diese Verant­wor­tung bewusst zu machen», fügte er hinzu. Klar sei zudem, dass noch wichti­ge Fragen geklärt werden müssten – etwa was Verdienst­aus­fäl­le oder Krank­schrei­bun­gen angehe. Hier müsse der Bund rasch einen vernünf­ti­gen Vorschlag liefern.

Lauter­bach: Lage nach wie vor angespannt

Lauter­bach machte mit Blick auf die Pande­mie-Entwick­lung deutlich, dass die Lage nach wie vor angespannt sei und man «nicht entwar­nen» könne. Zugleich sei es gut, dass beim Anstieg der Fallzah­len «der Wende­punkt erreicht zu sein scheint». Sie gingen syste­ma­tisch zurück. Dazu habe auch die jüngs­te Verlän­ge­rung der bestehen­den Schutz­re­geln bis zum 2. April beigetra­gen. Dies war als Übergangs­frist im geänder­ten Infek­ti­ons­schutz­ge­setz vorgesehen.

Lauter­bach kriti­sier­te erneut, dass nicht mehr Bundes­län­der als Mecklen­burg-Vorpom­mern und Hamburg von der «Hotspot-Regel» im Gesetz Gebrauch machen. Sie ermög­licht weiter­ge­hen­de Schutz­vor­ga­ben auch mit mehr Masken­pflich­ten, wenn das Landes­par­la­ment regio­nal eine kriti­sche Lage feststellt. Allge­mein sind die meisten staat­li­chen Schutz­vor­ga­ben am Sonntag ausge­lau­fen. Unabhän­gig davon können Unter­neh­men und Einrich­tun­gen nach Hausrecht weiter Vorga­ben machen.