Höhere Renten, Abbau des Solida­ri­täts­zu­schlags und Maßnah­men, um klima­freund­li­che Techno­lo­gien voran­zu­brin­gen — auch abseits des bestim­men­den Themas Corona wird sich 2021 einiges verändern.

Ältere Menschen mit kleiner Rente bekom­men einen Zuschlag. Die meisten Bürger müssen keinen Soli mehr zahlen. Mit Maßnah­men zum Klima­schutz könnten Sprit und Kfz-Steuer teurer werden.

Diese und weite­re Änderun­gen hat die Bundes­re­gie­rung auf den Weg gebracht. Die wichtigs­ten Änderun­gen zum Jahres­wech­sel im Überblick:

GRUNDRENTE: Rund 1,3 Millio­nen Menschen mit kleiner Rente bekom­men einen Aufschlag. Es profi­tie­ren dieje­ni­gen, die mindes­tens 33 Jahre Renten­bei­trä­ge aus Beschäf­ti­gung, Kinder­er­zie­hung und Pflege­tä­tig­keit aufwei­sen können. Ihre Lebens­leis­tung soll anerkannt, der Gang zum Sozial­amt erspart werden. Im Schnitt gibt es einen Zuschlag von 75 Euro. Die Grund­ren­te starte­te zwar offizi­ell zum 1. Januar, die Auszah­lung wird sich aber wegen des hohen Verwal­tungs­auf­wands voraus­sicht­lich um mehre­re Monate verzö­gern — und dann rückwir­kend erfolgen.

HOMEOFFICE-PAUSCHALE: Wer in der Corona-Krise von zu Hause aus arbei­tet, bekommt einen Steuer­bo­nus. Pro Homeof­fice-Tag kann man 5 Euro geltend machen, maximal aber 600 Euro im Jahr. Die Pauscha­le zählt zu den Werbungs­kos­ten. Daher profi­tie­ren nur dieje­ni­gen Steuer­zah­ler davon, die über die ohnehin gelten­de Werbungs­kos­ten­pau­scha­le von 1000 Euro kommen.

CO2-PREIS: Um fossi­le Energien zu verteu­ern und klima­scho­nen­de Alter­na­ti­ven voran­zu­brin­gen, gibt es nun einen natio­na­len CO2-Preis für Verkehr und Heizen. Pro Tonne CO2, die beim Verbren­nen von Diesel und Benzin, Heizöl und Erdgas entsteht, müssen verkau­fen­de Unter­neh­men wie Raffi­ne­rien zunächst 25 Euro zahlen. Der Preis wird an die Kunden weiter­ge­ge­ben, nach Angaben der Bundes­re­gie­rung steigt der Liter­preis bei Benzin um 7 Cent, bei Diesel und Heizöl um 7,9 Cent, Erdgas wird um 0,6 Cent pro Kilowatt­stun­de teurer. Dafür sollen Bürger anders­wo entlas­tet werden — so wird etwa die Ökostrom-Umlage, die Bürger mit dem Strom­preis zahlen, aus Steuer­mit­teln gesenkt.

CO2-KOMPONENTE BEIM WOHNGELD: Damit Menschen mit gerin­gen Einkom­men durch die CO2-Beprei­sung nicht belas­tet werden, gibt es nun die sogenann­te CO2-Kompo­nen­te beim Wohngeld. Die zu erwar­ten­den Mehrkos­ten beim Heizen sollen durch einen Zuschlag ausge­gli­chen werden. Dessen Höhe richtet sich nach der Haushalts­grö­ße und dem Einkom­men des Haushaltes.

SOLI-ABBAU: Für fast alle Bürger fällt der Solida­ri­täts­zu­schlag weg. Weiter zahlen müssen ihn die zehn Prozent mit den höchs­ten Einkommen.

VERBOT VON UPSKIRTING: Das heimli­che Filmen oder Fotogra­fie­ren unter den Rock (Upskir­ting) oder in den Ausschnitt kann nun mit bis zu zwei Jahren Gefäng­nis bestraft werden. Gleiches gilt für die Weiter­ver­brei­tung solcher Aufnahmen.

MEHRWERTSTEUER: Seit dem Jahres­wech­sel gilt wieder der regulä­re Mehrwert­steu­er­satz von 19 Prozent auf die meisten Güter und 7 Prozent auf Waren des tägli­chen Bedarfs. Die Bundes­re­gie­rung hatte die Steuer wegen der Corona-Pande­mie für ein halbes Jahr gesenkt, damit die Menschen trotz der unsiche­ren Zeit weiter Geld ausge­ben und die Konjunk­tur stützen.

GRUNDSICHERUNG: Die Hartz-IV-Regel­sät­ze sind leicht gestie­gen. Ein allein­ste­hen­der Erwach­se­ner bekommt jetzt 446 Euro im Monat — 14 Euro mehr als zuvor. Der Satz für Jugend­li­che zwischen 14 und 17 Jahren ist um 45 Euro auf 373 Euro gestie­gen, der für Kinder bis fünf Jahre um 33 auf dann 283 Euro. Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren ist mit monat­lich 309 Euro ein Plus von einem Euro vorgesehen.

MINDESTLOHN: Der gesetz­li­che Mindest­lohn ist leicht von 9,35 Euro pro Stunde auf 9,50 Euro pro Stunde gestiegen.

KINDERGELD UND KINDERZUSCHLAG: Mit dem Jahres­wech­sel ist auch der staat­li­che Zuschuss für das erste und zweite Kind gestie­gen, von 204 auf 219 Euro pro Monat. Für das dritte Kind gibt es nun 225 statt den bishe­ri­gen 210 Euro, ab dem vierten Kind 250 statt den bishe­ri­gen 235 Euro. Der steuer­li­che Kinder­frei­be­trag wurde um mehr als 500 Euro auf 8388 Euro angeho­ben. Einen Anstieg gibt es auch beim Kinder­zu­schlag, eine Leistung zusätz­lich zum Kinder­geld für Famili­en mit gerin­gem Einkom­men. Der Maximal­be­trag beim Kinder­zu­schlag wurde von 185 auf 205 Euro im Monat erhöht.

KFZ-STEUER: Für neue Autos mit hohem Sprit­ver­brauch wurde die Kfz-Steuer angeho­ben. Das soll Bürger dazu bringen, sparsa­me­re Wagen zu kaufen. Bereits zugelas­se­ne Autos sind aller­dings nicht betrof­fen. Einer Studie zufol­ge wird es pro Jahr im Schnitt um 15,80 Euro teurer — bei vielen Autos ändert sich aber überhaupt nichts.

EINWEG-PLASTIK-VERBOT: Ab 3. Juli 2021 ist es in der ganzen EU eine Ordnungs­wid­rig­keit, bestimm­te Artikel aus Einweg­plas­tik zu verkau­fen — nämlich Besteck und Teller, Trink­hal­me, Watte­stäb­chen, Luftbal­lon-Halter, Rührstäb­chen etwa für den Kaffee sowie Styro­por­be­cher und ‑behäl­ter für Essen zum Mitnehmen.

EINKOMMENSTEUER: Für alle Steuer­zah­ler ist der Grund­frei­be­trag, auf den man keine Steuern zahlen muss, gestie­gen. 2021 liegt er bei 9744 Euro statt bisher 9408 Euro. Die Grenze, ab der der 42-prozen­ti­ge Spitzen­steu­er­satz fällig wird, stieg leicht auf ein Jahres­ein­kom­men von 57 919 Euro. Außer­dem dürfen Allein­er­zie­hen­de höhere Unter­halts­leis­tun­gen bei den Steuern abziehen.

STEUERERLEICHTERUNG FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN: Menschen mit Behin­de­run­gen können bei der Steuer­erklä­rung seit dem neuen Jahr höhere Pausch­be­trä­ge geltend machen. Durch diese Pauscha­len kann man es sich in vielen Fällen sparen, etwa Fahrt­kos­ten aufwen­dig einzeln nachzu­wei­sen. Konkret gilt etwa bei einem Grad der Behin­de­rung von 50 nun eine Pauscha­le von 1140 Euro, bei einem Grad von 100 sind es 2840 Euro.

ELEKTRONISCHE PATIENTENAKTE: Ab sofort sollen allen Versi­cher­ten Elektro­ni­sche Patien­ten­ak­ten zur freiwil­li­gen Nutzung angebo­ten werden. Sie sollen beispiels­wei­se Befun­de, Röntgen­bil­der und Medika­men­ten­plä­ne speichern können. Beim Daten­schutz ist zum Start eine etwas «abgespeck­te» Versi­on vorge­se­hen. Patien­ten können festle­gen, welche Daten hinein­kom­men und welcher Arzt sie sehen darf. Genaue­re Zugrif­fe je nach Arzt nur für einzel­ne Dokumen­te kommen aber erst 2022.

MAKLERKOSTEN: Wer eine Immobi­lie kauft, muss nur noch maximal die Hälfte der Makler­kos­ten überneh­men. Bisher übernimmt meist der Käufer komplett die Makler­pro­vi­si­on von bis zu sieben Prozent des Kaufpreises.

PERSONALAUSWEIS: Für einen neuen Perso­nal­aus­weis werden ab sofort statt 28,80 Euro nun 37,00 Euro fällig — zumin­dest für Bürger, die mindes­tens 24 Jahre alt sind. Sie brauchen nämlich erst nach zehn Jahren einen neuen Perso­nal­aus­weis. Für jünge­re Antrag­stel­ler, deren Ausweis nur sechs Jahre lang gültig ist, werden 22,80 Euro fällig.

LEBENSVERSICHERUNG: Verbrau­cher sollen Lebens­ver­si­che­run­gen nun besser verglei­chen können. Versi­che­rungs­un­ter­neh­men müssen seit dem Jahres­wech­sel die sogenann­ten Effek­tiv­kos­ten nach einheit­li­chen Krite­ri­en angeben. Damit können Kunden leich­ter erfas­sen, wie sich die Kosten eines Vertrags auf die Auszah­lung der Lebens­ver­si­che­rung auswirken.

BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZEN: In der gesetz­li­chen Renten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung werden im Westen bis zu einem monat­li­chen Einkom­men von 7100 Euro (bisher 6900 Euro) Beiträ­ge fällig, in Ostdeutsch­land bis 6700 Euro (bisher 6450 Euro). Die Beitrags­be­mes­sungs­gren­ze für die gesetz­li­che Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung stieg auf bundes­ein­heit­lich 4837,50 Euro monat­lich. Bisher lag sie bei 4687,50 Euro.

FLEISCHINDUSTRIE: Werkver­trä­ge für die vor allem osteu­ro­päi­schen Arbeit­neh­mer in Schlacht­hö­fen sind nun verbo­ten. Auch Leihar­beit soll es beim Schlach­ten und Zerle­gen nicht mehr geben.

ULTRASCHALL: Medizi­nisch nicht notwen­di­ges «Babyki­no» oder «Babyfern­se­hen», also Ultra­schall bei Ungebo­re­nen im Mutter­leib, ist nun verbo­ten. Babys sollen so vor unnöti­gen Einflüs­sen geschützt werden.

NEUE ENERGIELABEL FÜR ELEKTROGERÄTE: Ab dem 1. März 2021 gelten für einige Elektro­ge­rä­te neue EU-Energie­ef­fi­zi­enz­la­bel. Klassi­fi­zie­run­gen wie «A++» oder «A+++» werden bei Geschirr­spü­lern, Wasch­ma­schi­nen, Kühl- und Gefrier­ge­rä­ten, Fernse­hern und Monito­ren wieder durch besser unter­scheid­ba­re Klassi­fi­zie­run­gen von A bis G ersetzt. Gleich­zei­tig steigen die Anfor­de­run­gen an die Geräte.

KRANKENKASSENWECHSEL: Mit dem Jahres­wech­sel ist der Wechsel der gesetz­li­chen Kranken­ver­si­che­rung einfa­cher gewor­den. Beim Wechsel muss der Versi­cher­te nur noch eine neue Kranken­kas­se auswäh­len und den Beitritt erklä­ren. Eine schrift­li­che Kündi­gung der bishe­ri­gen Versi­che­rung ist nur noch nötig, wenn der Versi­cher­te das System der gesetz­li­chen Kranken­kas­se verlässt, also etwa zu einer priva­ten Kranken­ver­si­che­rung wechselt oder ins Ausland umzieht.

KREDITKARTENZAHLUNGEN: Kredit­kar­ten­zah­lun­gen im Inter­net werden siche­rer, aber auch etwas kompli­zier­ter. Künftig reicht es beim Bezah­len in Online­shops mit Visa, Master­card und Co. nicht mehr aus, neben der Kredit­kar­ten­num­mer die Prüfzif­fer von der Rücksei­te der Karte einzu­ge­ben. Ab dem 15. Januar 2021 müssen Zahlun­gen ab 250 Euro mit zwei vonein­an­der unabhän­gi­gen Fakto­ren freige­ge­ben werden, ab 15. Febru­ar greift die «Zwei-Faktor-Authen­ti­fi­zie­rung» dann ab 150 Euro. In vollem Umfang sollen die Regeln ab Mitte März 2021 angewen­det werden.