Gesund­heit, Finan­zen, Sozia­les: Mit Beginn des neuen Monats ändern sich einige Dinge. Ein Überblick.

GESUNDHEIT: Von den Kranken­kas­sen gibt es mehr Geld für den Zahnersatz. Die Festzu­schüs­se für Brücken und Kronen steigen von 50 auf 60 Prozent der Kosten für die Regel­ver­sor­gung. Patien­ten, die mit ihrem Bonus­heft regel­mä­ßi­ge Vorsor­ge­un­ter­su­chun­gen nachwei­sen können, bekom­men statt maximal 65 künftig sogar bis zu 75 Prozent der Kosten erstattet.

CORONA: Die pauscha­le Reise­war­nung für gut 160 Länder außer­halb der EU und des Schen­gen-Raums wird zum 1. Oktober aufge­ho­ben. Für die Reisen­den dürfte sich de facto aller­dings wenig ändern, denn die Pauschal­war­nung wird durch spezi­ell zugeschnit­te­ne Risiko­be­wer­tun­gen für die einzel­nen Staaten ersetzt. Nach Angaben des Auswär­ti­gen Amtes wird auch nach dem Monats­wech­sel weiter­hin eine coronabe­ding­te Reise­war­nung für fast alle Länder bestehen.

FINANZEN: Für überschul­de­te Unter­neh­men und Verbrau­cher soll nach einer Insol­venz ein rasche­rer Neuan­fang möglich sein. Das Verfah­ren zur Befrei­ung von den Restschul­den wird von sechs auf drei Jahre verkürzt. Die Verkür­zung soll für alle Insol­venz­ver­fah­ren gelten, die ab dem 1. Oktober beantragt werden — aller­dings hat der Bundes­tag das entspre­chen­de Gesetz noch nicht verabschiedet.

KRIMINALITÄT: Im Kampf gegen Geldwä­sche und Terror­fi­nan­zie­rung werden neue Melde­pflich­ten für Immobi­li­en­ge­schäf­te einge­führt. Anwäl­te, Notare, Steuer­be­ra­ter und Wirtschafts­prü­fer müssen bestimm­te Auffäl­lig­kei­ten an die zustän­di­gen Behör­den melden — etwa wenn die Betei­lig­ten aus bestimm­ten «Risiko­staa­ten» kommen oder das Geschäft per Bargeld abgewi­ckelt wird.

SOZIALES: Obwohl viele Behin­der­ten­werk­stät­ten, Integra­ti­ons­kur­se und ähnli­che Einrich­tun­gen ihr Angebot wegen Corona massiv einschrän­ken mussten, wurden ihnen in den vergan­ge­nen Monaten Zuschüs­se von bis zu 75 Prozent der zuvor gezahl­ten Leistun­gen gewährt. Diese Regelung, die eigent­lich Ende Septem­ber auslau­fen sollte, wird nun bis zum Jahres­en­de verlängert.

FORSCHUNG: Für Wissen­schaft­ler waren im Frühjahr wegen der Corona-Krise die Regeln zur Befris­tung ihrer Verträ­ge gelockert worden. Diese Ende Septem­ber auslau­fen­de Regelung gilt nun für weite­re sechs Monate. Dadurch sollen etwa Forschungs­pro­jek­te, die sich wegen der Pande­mie verzö­gern, weiter­ge­führt werden können.