STUTTGART(dpa/lsw) — Weihnach­ten ist die Zeit der Nächs­ten­lie­be und Barmher­zig­keit — das gilt auch für die Finanz­be­am­ten im Land. Sie drücken wie jedes Jahr gegen Jahres­en­de ein Auge zu. Zumin­dest ein paar Tage lang.

Alle Jahre gönnen die Finanz­äm­ter im Land den Bürge­rin­nen und Bürgern eine kleine Verschnauf­pau­se. Auch dieses Jahr werden die Ämter — vom 23. Dezem­ber bis zum 1. Januar — eine Weihnachts­pau­se einhal­ten, wie eine Spreche­rin des Finanz­mi­nis­te­ri­ums der Deutschen Presse-Agentur mitteil­te. «In dieser Zeit werden die Finanz­äm­ter von beson­ders belas­ten­den Maßnah­men absehen.» Die Ämter wollen dabei auf Vollstre­ckungs­maß­nah­men, Außen­prü­fun­gen, Vorla­dun­gen sowie die Bekannt­ga­be und Einlei­tung von Bußgeld- bezie­hungs­wei­se Straf­ver­fah­ren verzichten.

Davon unberührt blieben aber Maßnah­men, die aus recht­li­chen Gründen zwingend notwen­dig seien, sagte die Spreche­rin. Wenn etwa die Verjäh­rung von Steuer­schul­den droht, müsse der sogenann­te Weihnachts­frie­den gebro­chen brechen. Der Weihnachts­frie­den hat im Südwes­ten und anderen Bundes­län­dern seit Jahren Tradition.