Das Corona-Virus breitet sich weiter aus, wie auch ein Blick in die Inten­siv­sta­tio­nen zeigt. Deshalb sollen Geschäf­te länger geschlos­sen bleiben, priva­te Treffen noch mehr einge­schränkt werden. Zu den harten Maßnah­men können auch Beschrän­kun­gen des Bewegungs­ra­di­us zählen.

Das Corona­vi­rus wütet weiter — und so bleiben die bestehen­den Aufla­gen bis Ende Januar in Kraft. Hinzu kommen Verschär­fun­gen etwa der Bewegungs­frei­heit. Die Beschlüs­se von Kanzle­rin Angela Merkel (CDU) und den Minis­ter­prä­si­den­tin­nen und ‑präsi­den­ten im Detail.

Was neu ist..

KONTAKTE: Die Kontakt­be­schrän­kun­gen werden verschärft. Künftig sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weite­ren Person erlaubt.

BETRIEBSKANTINEN: Betriebs­kan­ti­nen dürfen allen­falls noch Speisen und Geträn­ke zum Mitneh­men anbieten.

MOBILITÄT: In Landkrei­sen, in denen binnen sieben Tagen mehr als 200 Neuin­fek­tio­nen pro 100 000 Einwoh­ner gemel­det wurden, sollen sich Menschen ohne trifti­gen Grund nicht mehr als 15 Kilome­ter von ihrem Wohnort entfer­nen dürfen. «Tages­tou­ris­ti­sche Ausflü­ge stellen expli­zit keinen trifti­gen Grund dar.»

IMPFUNGEN: Bis spätes­tens Mitte Febru­ar sollen sich alle Bewoh­ner von statio­nä­ren Pflege­ein­rich­tun­gen impfen lassen können. Bis zum 1. Febru­ar sollen etwa vier Millio­nen Impfdo­sen ausge­lie­fert worden sein.

KINDERKRANKENGELD: Norma­ler­wei­se erhält jedes Eltern­teil pro Jahr für bis zu zehn Arbeits­ta­ge Kinder­kran­ken­geld, Allein­er­zie­hen­de für bis zu 20 Tagen. Vorüber­ge­hend soll der Zeitraum auf 20 bezie­hungs­wei­se 40 Tage steigen. Der Anspruch gilt auch, wenn das Kind wegen Corona nicht in die Schule oder Kita gehen kann.

EINREISEN: Wer aus einem auslän­di­schen Risiko­ge­biet einreist, muss sich künftig bei der Einrei­se testen lassen oder in den 48 Stunden davor. Die Pflicht zu einer zehntä­gi­gen Quaran­tä­ne, die ab dem fünften Tag durch einen negati­ven Test beendet werden kann, bleibt bestehen.

Was weiter gilt…

EINZELHANDEL: Der Einzel­han­del bleibt geschlos­sen. Ausnah­men gelten für Geschäf­te, die den tägli­chen Bedarf decken. Dazu zählen: Lebens­mit­tel­lä­den, Wochen­märk­te, Abhol- und Liefer­diens­te, Geträn­ke­märk­te, Reform­häu­ser, Babyfach­märk­te; Apothe­ken, Sanitäts­häu­ser, Droge­rien, Optiker, Hörge­rä­te­akus­ti­ker, Tankstel­len, Kfz-Werkstät­ten, Fahrrad­werk­stät­ten, Banken und Sparkas­sen, Poststel­len, Reini­gun­gen, Wasch­sa­lons, Zeitungs­ver­kauf, Tierbe­darf, Futter­mit­tel­märk­te, Weihnachts­baum­ver­kauf und Großhandel.

SCHULEN: Schulen bleiben grund­sätz­lich geschlos­sen, oder die Präsenz­pflicht bleibt ausge­setzt. Es wird eine Notfall­be­treu­ung sicher­ge­stellt und Distanz­ler­nen angebo­ten. Für Abschluss­klas­sen können geson­der­te Regelun­gen gelten.

KITAS: Auch Kinder­ta­ges­stät­ten bleiben grund­sätz­lich geschlos­sen. Für Eltern werden zusätz­li­che Möglich­kei­ten geschaf­fen, für die Betreu­ung der Kinder im genann­ten Zeitraum bezahl­ten Urlaub zu nehmen.

ARBEITSPLATZ: Arbeit­ge­ber werden dringend gebeten zu prüfen, ob Unter­neh­men entwe­der durch Betriebs­fe­ri­en oder großzü­gi­ge Homeof­fice-Lösun­gen geschlos­sen werden können.

ALKOHOL: Das Trinken alkoho­li­scher Geträn­ke im öffent­li­chen Raum wird unter­sagt. Verstö­ße werden mit einem Bußgeld belegt.

FRISEURE: Dienst­leis­tungs­be­trie­be im Bereich der Körper­pfle­ge wie Friseur­sa­lons, Kosme­tik­stu­di­os, Massa­ge­pra­xen, Tattoo-Studi­os und ähnli­che Betrie­be sind zu.

NOTWENDIGE BEHANDLUNGEN: Medizi­nisch notwen­di­ge Behand­lun­gen, zum Beispiel Physio‑, Ergo- und Logothe­ra­pien sowie Podologie/Fußpflege bleiben möglich.

GOTTESDIENSTE: Gottes­diens­te in Kirchen, Synago­gen und Moscheen sowie die Zusam­men­künf­te anderer Glaubens­ge­mein­schaf­ten sind nur zuläs­sig, wenn der Mindest­ab­stand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Masken­pflicht auch am Platz, der Gemein­de­ge­sang ist unter­sagt. Wenn volle Beset­zung erwar­tet wird, sollen sich die Besucher anmelden.

ALTENPFLEGE: Das Perso­nal in statio­nä­ren Alten- und Pflege­ein­rich­tun­gen muss mehrmals pro Woche getes­tet werden. In Regio­nen mit erhöh­ten Fallzah­len müssen Besucher einen negati­ven Corona­tests vorweisen.

NÄCHSTE SCHRITTE: Am 25. Januar wollen Bund und Länder erneut beraten.