BERLIN (dpa) — Angesichts der zu erwar­ten­den raschen Ausbrei­tung der Omikron-Varian­te des Corona­vi­rus kommen neue Einschrän­kun­gen auf die Menschen in Deutsch­land zu. Auch Geimpf­te sollen ihre Kontak­te einschrän­ken, wenn auch weniger stark als Ungeimpfte.

Die Beschlüs­se von Bundes­kanz­ler Olaf Scholz (SPD) und den Minis­ter­prä­si­den­ten und Minis­ter­prä­si­den­tin­nen vom Diens­tag­abend im Detail:

IMPFUNGEN

Bund und Länder rufen die Menschen im Land weiter­hin zu Impfun­gen und Auffri­schungs­imp­fun­gen gegen das Corona­vi­rus auf. Sie verspre­chen: «Die Impfkam­pa­gne wird auch über Weihnach­ten, an den Tagen zwischen Weihnach­ten und Silves­ter und an Silves­ter weiter­lau­fen.» Bis Ende Januar sollen weite­re 30 Millio­nen Corona-Impfun­gen durch­ge­führt werden. Impfan­ge­bo­te für Kinder sollen ausge­baut werden.

IMPFPFLICHT

Die Länder bitten den Bund, die Vorbe­rei­tun­gen für die Einfüh­rung einer allge­mei­nen Impfpflicht voran­zu­trei­ben und kurzfris­tig einen Zeitplan vorzulegen.

KRITISCHE INFRASTRUKTUREN

Die Betrei­ber kriti­scher Infra­struk­tu­ren wie Strom- oder Energie­ver­sor­gung sollen sich auf steigen­de Infek­ti­ons­zah­len durch die Omikron-Varian­te vorbereiten.

2G

Für Kultur- und Freizeit­ein­rich­tun­gen und weite Teile des Einzel­han­dels gilt die 2G-Regel weiter, man muss also eine Impfung oder die Genesung von einer Covid-19-Erkran­kung nachwei­sen. Auch ein zusätz­li­cher Test kann vorge­schrie­ben werden.

PRIVATE TREFFEN

Wenn nicht geimpf­te oder nicht genese­ne Menschen teilneh­men, dürfen sich drinnen und draußen nur Angehö­ri­ge eines Haushalts sowie zwei Perso­nen eines weite­ren Haushalts treffen. Kinder bis zum 14. Geburts­tag sind ausge­nom­men. Ehe- und Lebens­part­ner gelten als ein Haushalt, auch ohne gemein­sa­men Wohnsitz. Für Geimpf­te und Genese­ne gilt spätes­tens ab dem 28. Dezem­ber: Es dürfen höchs­tens zehn Menschen zusam­men­kom­men, Kinder nicht mitgerechnet.

TESTPFLICHT

Ungeimpf­te dürfen weiter­hin nur mit tages­ak­tu­el­lem Schnell­test zur Arbeit sowie Züge des Nah- und Fernver­kehrs nutzen.

VORSICHT

Bund und Länder rufen die Bürge­rin­nen und Bürger zur freiwil­li­gen Kontakt­be­gren­zung, zu Hygie­ne­maß­nah­men, Abstand und vorsorg­li­chen Tests auf.

SILVESTERBÖLLER

Versamm­lun­gen zu Silves­ter und Neujahr sind verbo­ten. An von den Kommu­nen ausge­wie­se­nen öffent­li­chen Orten soll es wie bereits beschlos­sen kein Silves­ter­feu­er­werk geben, der Verkauf von Böllern ist verboten.

CLUBS UND DISKOTHEKEN

Spätes­tens ab dem 28. Dezem­ber sollen überall Clubs und Disko­the­ken in Innen­räu­men schlie­ßen und Tanzver­an­stal­tun­gen verbo­ten werden.

GROSSVERANSTALTUNGEN

Überre­gio­na­le Großver­an­stal­tun­gen finden spätes­tens ab dem 28. Dezem­ber ohne Zuschau­er statt.

WIE ES WEITER GEHT

Der Bundes­kanz­ler und die Regie­rungs­chefs und ‑chefin­nen der Länder wollen sich am 7. Januar erneut treffen. Bis dahin soll die Bundes­re­gie­rung auf Grund­la­ge von Empfeh­lun­gen des Exper­ten­rats Pläne mit weite­ren Maßnah­men zur Eindäm­mung der Omikron-Varian­te vorle­gen. Gegebe­nen­falls soll eine Anpas­sung der Corona-Wirtschafts­hil­fen vorbe­rei­tet werden.