MELBOURNE (dpa) — Novak Djoko­vic hat mit seinem Einspruch gegen die verwei­ger­te Einrei­se nach Austra­li­en Erfolg. Ob er jetzt tatsäch­lich an den Austra­li­an Open teilneh­men darf, steht aber noch nicht fest.

Dem Einspruch des serbi­schen Tennis­pro­fis Novak Djoko­vic gegen seine verwei­ger­te Einrei­se nach Austra­li­en ist statt­ge­ge­ben worden. Das entschied ein Gericht in Melbourne.

Welche Folgen das für die Teilnah­me des Titel­ver­tei­di­gers an den in einer Woche begin­nen­den Austra­li­an Open hat, war zunächst unklar. Die Regie­rung hatte bereits vor der Verhand­lung angekün­digt, sie erwäge im Falle einer Aufhe­bung der Einrei­se­ver­wei­ge­rung weite­re Schrit­te, um Djoko­vic weiter das Visum zu verwei­gern. Das bestä­tig­te der Regie­rungs­an­walt Chris­to­pher Tran zum Ende der Verhandlung.

Djoko­vic mit erstem Teilerfolg

Djoko­vic gelang damit im Common­wealth Law Courts Building von Melbourne ein erster wichti­ger Sieg. Ob er seinen Titel beim ersten Grand-Slam-Turnier des Jahres aber wirklich vertei­di­gen kann, werden die nächs­ten Tage zeigen. Zunächst einmal darf Djoko­vic aber das Abschie­be­ho­tel, in dem er sich die vergan­ge­nen Tage aufge­hal­ten hatte, verlas­sen und bekommt seine persön­li­chen Dinge und Papie­re zurück, wie der Richter Antho­ny Kelly anordnete.

Kelly hatte im ersten Teil der Verhand­lung am Montag, in der die Anwäl­te von Djoko­vic ihre Sicht der Dinge darleg­ten, erklärt, er halte das Verhal­ten der Behör­den für unver­hält­nis­mä­ßig. «Was hätte dieser Mann noch mehr tun können?», hatte Kelly gesagt.

Der Fall Djoko­vic sorgte seit Tagen für Wirbel weit über die Tennis-Szene hinaus. Dem 34-Jähri­gen war am Mittwoch­abend (Ortszeit) die Einrei­se am Flugha­fen in Melbourne verwei­gert worden. Er konnte aus Sicht der Behör­den nicht die nötigen Dokumen­te für eine medizi­ni­sche Ausnah­me­ge­neh­mi­gung, auch ohne Corona-Impfung einrei­sen zu dürfen, vorle­gen. Djoko­vic wurde in ein Hotel für Ausrei­se­pflich­ti­ge gebracht. Der Serbe hatte gegen die Entschei­dung Einspruch einge­legt. Laut den Gerichts­do­ku­men­ten gab die Seite von Djoko­vic an, dass dieser am 30. Dezem­ber vom medizi­ni­schen Chef des austra­li­schen Tennis­ver­bands eine Ausnah­me­ge­neh­mi­gung erhal­ten habe.

Impfsta­tus seit Monaten ein Thema

Ein positi­ver Corona-Test aus dem Dezem­ber 2021 sollte ihm doch noch zur Teilnah­me an den Austra­li­an Open verhel­fen. Aus den Gerichts­do­ku­men­ten geht hervor, dass Djoko­vic am 16. Dezem­ber 2021 zum zweiten Mal positiv auf das Corona­vi­rus getes­tet worden sein soll. Es traten jedoch etliche Ungereimt­hei­ten auf. Erstmals war der Tennis-Ausnah­me­spie­ler während seiner heftig kriti­sier­ten Adria Tour im Juni 2020 positiv auf das Corona­vi­rus getes­tet worden.

Schon vor dem Ärger um die Austra­li­en-Einrei­se war sein Impfsta­tus monate­lang ein Thema für Diskus­sio­nen gewesen. Der Tennis­pro­fi hatte daraus ein Geheim­nis gemacht und den Status als Privat­sa­che bezeich­net, dieser ist nun aber geklärt. Aus den Gerichts­do­ku­men­ten geht hervor, dass Djoko­vic in der Befra­gung durch einen Beamten des austra­li­schen Grenz­schut­zes angege­ben habe, «nicht gegen Covid-19 geimpft» zu sein.

Die Austra­li­an Open werden vom 17. bis 30. Januar ausge­tra­gen. Djoko­vic hat das Turnier neunmal gewon­nen — so oft wie kein anderer. Er strebt seinen insge­samt 21. Grand-Slam-Titel an. Damit würde er seine Rivalen Rafael Nadal aus Spani­en und Roger Federer aus der Schweiz abhän­gen und zum allei­ni­gen Grand-Slam-Rekord­tur­nier­sie­ger aufsteigen.