FÜSSEN/LINDAU – Von Mittwoch auf Donners­tag (3./4. Febru­ar) hat die Bundes­po­li­zei inner­halb weniger Stunden am Grenz­tun­nel Füssen acht und am Bahnhof Lindau-Reutin fünf syrische Staats­bür­ger aufge­grif­fen. Drei Männer müssen sich nun wegen versuch­ten Einschleu­sens von Auslän­dern verant­wor­ten. Einer von ihnen sitzt bereits in Untersuchungshaft. 

Bundes­po­li­zis­ten kontrol­lier­ten in der Nacht auf Donners­tag (4. Febru­ar) die vier Insas­sen eines Pkw mit deutscher Zulas­sung am Grenz­tun­nel Füssen. Der syrische Fahrer, der bereits seit 2014 in Deutsch­land lebt und mit Wohnsitz in Nieder­sach­sen gemel­det ist, wies sich mit seinen deutschen Flücht­lings­do­ku­men­ten aus. Im Fahrzeug befan­den sich zudem drei Lands­leu­te, bei denen es sich um ein Geschwis­ter­paar und dessen Cousi­ne handel­te. Die Mitfah­rer konnten sich ledig­lich mit bulga­ri­schen Dokumen­ten auswei­sen, welche jedoch nicht zur Einrei­se nach Deutsch­land berech­ti­gen. Der 37-jähri­ge Fahrer war angeb­lich vom Onkel der Geschwis­ter gebeten worden, die 18‑, 23- und 24-Jähri­gen in Itali­en abzuho­len und nach Nieder­sach­sen zu bringen. Der mutmaß­li­che Schleu­ser war bereits im Herbst 2017 aufgrund einer Famili­en­schleu­sung über den Grenz­über­gang Kiefers­fel­den angezeigt worden. Die Bundes­po­li­zis­ten entlie­ßen den 37-jähri­gen Fahrer nach Rückspra­che mit der Staats­an­walt­schaft Kempten auf freien Fuß und wiesen die mutmaß­lich Geschleus­ten nach Öster­reich zurück. 

Nur wenige Minuten später stell­te Kempte­ner Bundes­po­li­zei am Grenz­tun­nel Füssen eine syrische Fahrge­mein­schaft fest. Ein 34-jähri­ger Syrer, der in Öster­reich lebt und öster­rei­chi­sche Flücht­lings­do­ku­men­te vorwei­sen konnte, hatte versucht, drei ausweis­lo­se Lands­leu­te im Alter von 22, 25 und 26 Jahren unerlaubt über die Grenze zu bringen. Bei der Durch­su­chung des Fahrers fanden die Beamten zudem einen gefälsch­ten syrischen Führer­schein auf. Wie sich heraus­stell­te, war der Mann gar nicht im Besitz einer gülti­gen Fahrerlaubnis.
Die Beamten leite­ten den 22-Jähri­gen mit Asylge­such sowie den 25-Jähri­gen zur Durch­füh­rung seines in Griechen­land geführ­ten Asylver­fah­rens an die zustän­di­ge Aufnah­me­ein­rich­tung weiter und wiesen den 22-Jähri­gen nach Öster­reich zurück. Der 24-Jähri­ge Fahrer erhielt Anzei­gen wegen versuch­ten Einschleu­sens, Fahrens ohne Fahrerlaub­nis sowie Verschaf­fens von falschen amtli­chen Ausweisen.
Die Bundes­po­li­zis­ten führten den mutmaß­li­chen Schleu­ser auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Kempten dem Ermitt­lungs­rich­ter beim Amtsge­richt Kempten vor. Der Richter erließ einen Unter­su­chungs­haft­be­fehl gegen den Beschul­dig­ten, worauf­hin die Beamten den Verhaf­te­ten in die Justiz­voll­zugs­an­stalt Kempten einlieferten.

Bereits am Vorabend (3. Febru­ar) hatten Lindau­er Bundes­po­li­zis­ten bei der Einreis­kon­trol­le eines Zuges aus Zürich eine fünfköp­fi­ge syrische Familie aufge­grif­fen. Der 47-Jähri­ge und seine 45-jähri­ge Frau konnten für sich und die drei Kinder im Alter von zehn, sechs­zehn und siebzehn Jahren ledig­lich griechi­sche Flücht­lings­do­ku­men­te vorwei­sen, die jedoch nicht für die Einrei­se nach Deutsch­land berechtigen.
Der Famili­en­va­ter fungier­te offen­sicht­lich als Organi­sa­tor der Reise und muss sich nun wegen versuch­ten Einschleu­sens verant­wor­ten. Zudem musste der Mann auf Anord­nung der Staats­an­walt­schaft Kempten eine Sicher­heits­leis­tung in Höhe von 900 Euro zahlen. Die Bundes­po­li­zis­ten wiesen die Familie anschlie­ßend nach Öster­reich zurück.