Inner­halb weniger Stunden muss sich Kreml­kri­ti­ker Nawal­ny zweimal vor Gericht verant­wor­ten — und verliert beide Prozes­se, die von vorner­ein als politisch motiviert in der Kritik standen.

MOSKAU (dpa) — Gleich zweimal an einem Tag hat Kreml­geg­ner Alexej Nawal­ny vor der russi­schen Justiz Nieder­la­gen einste­cken müssen.

In einem Berufungs­ver­fah­ren am Samstag­mit­tag bestä­tigt ein Moskau­er Richter die Anfang Febru­ar gegen den Opposi­ti­ons­po­li­ti­ker verhäng­te umstrit­te­ne Straflagerhaft.

Am Abend wurde Nawal­ny dann im selben Gerichts­ge­bäu­de zu einer hohen Geldbu­ße von 850.000 Rubel (umgerech­net 9400 Euro) verur­teilt, weil er einen Weltkriegs-Vetera­nen belei­digt haben soll. Das ist in etwa das Doppel­te eines durch­schnitt­li­chen Jahres­ge­halts in Russland.

Beglei­tet von landes­wei­ten Protest­ak­tio­nen war Nawal­ny vor mehr als zwei Wochen zu dreiein­halb Jahren Straf­la­ger verur­teilt worden. Er soll in einem frühe­ren Straf­ver­fah­ren gegen Bewäh­rungs­auf­la­gen versto­ßen haben, während er sich in Deutsch­land von einem Giftan­schlag erhol­te. Ihm werden aber ein mehrmo­na­ti­ger Hausar­rest und frühe­re Haftzei­ten angerech­net. Demnach könnte er nach Berech­nun­gen seiner Anwäl­te nach zwei Jahren, sechs Monaten und zwei Wochen freikom­men — Ende Juli oder Anfang August 2023. Mögli­cher­wei­se wird er bereits in den kommen­den Tagen von einer Moskau­er Haftan­stalt ins Lager verlegt. Unklar war zunächst, in welches.

Einmal mehr bezeich­ne­te der Opposi­tio­nel­le nun vor Gericht den Vorwurf, er habe sich vor der Justiz verste­cken wollen, als «absurd». Er sei schließ­lich freiwil­lig nach Russland zurück­ge­kehrt. «Die ganze Welt wusste, wo ich mich aufhal­te.» Seine Anwäl­te kündig­ten an, die Gerichts­ent­schei­dung vor einer höheren Instanz anfech­ten zu wollen.

Mit der Bestä­ti­gung des Urteils ignoriert Russland eine Entschei­dung des Europäi­schen Gerichts­hofs für Menschen­rech­te, der vor wenigen Tagen die unver­züg­li­che Freilas­sung des Opposi­tio­nel­len gefor­dert hatte. Während der Gerichts­hof seine Entschei­dung als für Russland bindend bezeich­net, hatte der Kreml sie als Versuch der Einmi­schung in innere Angele­gen­hei­ten zurück­ge­wie­sen. Das Vorge­hen der russi­schen Justiz ist auch ein Signal in Richtung Brüssel, wo die EU-Außen­mi­nis­ter am Montag über mögli­che weite­re Sanktio­nen gegen Russland beraten wollen.

Der Kreml kommen­tier­te die neue Gerichts­ent­schei­dung gegen Nawal­ny nur indirekt: Auf die Frage, welche Auswir­kun­gen sie haben werde, lobte Sprecher Dmitri Peskow Russlands politi­sche Landschaft als «sehr vielschich­tig». Er fügte hinzu: «Wir haben einen ausrei­chen­den Plura­lis­mus in der politi­schen Arena.»

Kritik kam dagegen aus Deutsch­land: Die Grünen-Frakti­ons­chefin Katrin Göring-Eckardt sprach von «politi­scher Willkür» und forder­te die Bundes­re­gie­rung auf, sich energi­scher für die sofor­ti­ge Freilas­sung Nawal­nys einzu­set­zen. Der FDP-Außen­po­li­ti­ker Alexan­der Graf Lambs­dorff sagte, die Entschei­dung zeige, wie der Kreml mit aller Härte gegen die demokra­ti­sche Opposi­ti­on vorge­he — vor allem mit Blick auf die Parla­ments­wahl im September.

Nur zwei Stunden nach der Urteils­be­stä­ti­gung wurde im selben Gebäu­de der nächs­te Prozess fortge­setzt. Sogar die Staats­an­wäl­tin sei diesel­be, spotte­te Nawal­nys Team auf Twitter: «Bald teilen sie ihm einen persön­li­chen Richter und persön­li­che Polizis­ten zu.»

Es war der vierte Verhand­lungs­tag in dem Prozess um angeb­li­che Vetera­nen-Belei­di­gung, Nawal­ny durfte das letzte Wort sprechen — schon das zweite an diesem Tag. «Ich spreche so oft das letzte Wort», scherz­te er. «Falls sich jemand entschlie­ßen sollte, meine letzten Worte zu veröf­fent­li­chen, wird ein dickes Buch dabei herauskommen.»

Hinter­grund dieses zweiten Prozes­ses ist die Kritik Nawal­nys an einem Video, das das Staats­fern­se­hen im vergan­genn Sommer ausge­strahlt hatte. Darin werben mehre­re Bürger — unter anderem ein heute 94-jähri­ger Veteran des Zweiten Weltkrie­ges — für eine Verfas­sungs­än­de­rung, die auch der Macht­si­che­rung von Präsi­dent Wladi­mir Putin diente. Nawal­ny beschimpf­te die Protago­nis­ten damals auf Twitter als «Verrä­ter».

Der alte Mann soll sich von den Äußerun­gen so sehr belei­digt gefühlt haben, dass sich sein Gesund­heits­zu­stand verschlech­tert habe. Nawal­ny hinge­gen sieht den Vetera­nen als «Mario­net­te» in einem politisch motivier­ten Prozess und wirft dem Staat Schein­hei­lig­keit vor: Allei­ne der Gerichts­pro­zess habe mehr Geld verschlun­gen, als der alte Mann in den vergan­ge­nen Jahren an staat­li­chen Zuwen­dun­gen bekom­men habe. Nawal­nys Anwäl­te kündig­ten auch gegen dieses Urteil Berufung an.

Erneut kriti­sier­te Nawal­ny am Samstag, dass alles mögli­che vor Gericht thema­ti­siert werde, nur der im August auf ihn verüb­te Anschlag nicht. Obwohl mehre­re westli­che Labore, darun­ter eines der Bundes­wehr, in seinem Körper zweifels­frei den Kampf­stoff Nowit­schok nachwie­sen, will Russland in dem Fall nicht ermit­teln. Am Samstag beschul­dig­te die russi­sche General­staats­an­walt­schaft die deutsche Seite erneut, ein Rechts­hil­fe­ge­such unzurei­chend beant­wor­tet zu haben.