In dieser Woche ist für die Schüle­rin­nen und Schüler wieder Homeschoo­ling angesagt. Das soll sich aber in der kommen­den Woche ändern — denn die jüngs­ten Vorga­ben des Bundes bremsen die Planun­gen des Landes kaum aus. Mehr noch: Der Südwes­ten geht in Vorleistung.

STUTTGART (dpa/lsw) — Nach langer Unsicher­heit angesichts der steigen­den Infek­ti­ons­zah­len schafft das Land Fakten für Kinder, Jugend­li­che, Lehrkräf­te und Eltern. Jungen und Mädchen können in den meisten Regio­nen des Landes von der kommen­den Woche an zumin­dest teilwei­se auch wieder regulär zur Schule gehen.

Nach Angaben des Kultus­mi­nis­te­ri­ums sollen die Schulen wie geplant vom 19. April an in den sogenann­ten Wechsel­be­trieb aus Präsenz- und Fernun­ter­richt oder in einen reinen Präsenz­un­ter­richt überge­hen. Eine Änderung gibt es aller­dings bei der Testpflicht: Sie gilt ab Montag unabhän­gig von der Corona-Belas­tung einer Region und nicht erst ab der Schwel­le von 100 Neuin­fek­tio­nen pro 100 000 Einwoh­nern binnen einer Woche.

Das Land setzt damit bereits etwas von der geplan­ten Neufas­sung des Bundes­ge­set­zes um, das noch durch den Bundes­tag und den Bundes­rat muss. «Auch wenn nicht auszu­schlie­ßen ist, dass der Gesetz­ent­wurf des Bundes im Verlauf des Verfah­rens noch Änderun­gen erfährt, wollen wir die Regelung für die Schulen in Baden-Württem­berg bereits möglichst passend zur Bundes­re­ge­lung ausge­stal­ten», heißt es in einem Schrei­ben des Minis­te­ri­ums an die Schul­lei­tun­gen. Geimpf­te und von Corona genese­ne Menschen sind von dieser Testpflicht befreit.

Der Wechsel­un­ter­richt sei möglich für alle Jahrgangs­stu­fen in sämtli­chen Schul­ar­ten und in einem Umfang, in dem die Einhal­tung von Abstän­den und der übrigen Hygie­ne­vor­ga­ben sowie die zur Verfü­gung stehen­den Testan­ge­bo­te dies ermög­lich­ten. Im Schrei­ben an die Schul­lei­tun­gen macht das Land einige Vorga­ben: «Möglich ist zum Beispiel eine Wechsel­un­ter­richts­re­ge­lung mit mindes­tens zwei (optio­nal drei) aufein­an­der­fol­gen­den Präsenz­ta­gen pro Schüler­grup­pe sowie ein Wechsel­be­trieb im Wochen­tur­nus», heißt es. Könnten die Kommu­ne oder der Schul­trä­ger mehr Testkits zur Verfü­gung stellen, seien auch häufi­ge­re Wechsel der Gruppen machbar.

Sonder­re­ge­lun­gen sind zudem vorge­se­hen in Stadt- und Landkrei­sen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200. Hier müssen die Schulen verpflich­tend auf Fernun­ter­richt umstel­len. Am Mittwoch lagen sieben baden-württem­ber­gi­sche Kreise über dieser Schwel­le. Die Notbe­treu­ung in den Jahrgangs­stu­fen 1 bis 7 soll aber auch in diesen Hochin­zi­denz­ge­bie­ten weiter angebo­ten werden.

Weil die Länder verein­bar­te Maßnah­men gegen die dritte Infek­ti­ons­wel­le unein­heit­lich umgesetzt hatten und die Corona-Lage zugleich mehr und mehr außer Kontrol­le gerät, hatte der Bund entschie­den, die «Notbrem­se» in einem Bundes­ge­setz zu veran­kern. In Landkrei­sen mit mehr als 100 wöchent­li­chen Neuin­fek­tio­nen pro 100 000 Einwoh­nern müssen Locke­run­gen wahrschein­lich vom kommen­den Montag an verpflich­tend zurück­ge­nom­men werden. Das betrifft aktuell mehr als die Hälfte der Landkrei­se in Deutsch­land und allein 40 der 44 Stadt- und Landkrei­se in Baden-Württemberg.

Wegen der weiter steigen­den Corona-Infek­ti­ons­zah­len hatte die Schule für viele Kinder und Jugend­li­che zwischen Mannheim und dem Boden­see am Montag nach den Oster­fe­ri­en zunächst wieder nur im Fernun­ter­richt begon­nen. Abgese­hen von den Abschluss­klas­sen und den Sonder­päd­ago­gi­schen Bildungs- und Beratungs­zen­tren legten die Schulen meistens digital los, wenngleich vor allem in den Grund­schu­len auch noch auf rein analo­ges Materi­al, also Papier, gesetzt wird.