Für die EU-Arznei­mit­tel­be­hör­de überwiegt der Nutzen des Vakzins die Risiken. Unklar ist, welche Folgen diese Bewer­tung für das Impfen in der EU hat — in mehre­ren Ländern gibt es einen Astrazeneca-Stopp.

AMSTERDAM (dpa) — Die Europäi­sche Arznei­mit­tel­be­hör­de (EMA) gibt weiter­hin grünes Licht für den Corona-Impfstoff des Herstel­lers Astrazeneca.

Trotz sehr selte­ner Fälle von Blutge­rinn­seln in Hirnve­nen empfiehlt die EMA weiter­hin unein­ge­schränkt die Anwen­dung des Impfstof­fes. «Der Nutzen des Wirkstof­fes bei der Bekämp­fung von Covid-19 ist deutlich höher zu bewer­ten als die Risiken», sagte EMA-Chefin Emer Cooke in Amsterdam.

Die Exper­ten stell­ten zwar einen Zusam­men­hang zwischen Impfstoff und Throm­bo­sen bei einer sehr gerin­gen Zahl von Blutplätt­chen fest. Dies trete aller­dings sehr selten auf. Die Behör­de hält damit weiter­hin an ihrer Bewer­tung des Präpa­ra­tes fest. Exper­ten hatten zuvor Meldun­gen von Throm­bo­sen nach einer Impfung einge­hend unter­sucht. Diese Analy­sen würden fortge­setzt, wie die EMA mitteilte.

Unklar ist, was für Folgen die EMA-Entschei­dung nun für die Impfun­gen haben wird. Mehre­re EU-Länder, darun­ter Deutsch­land, hatten zuvor den Einsatz des Impfstof­fes auf Perso­nen ab 60 Jahre einge­schränkt. Hinter­grund waren selte­ne Fälle von Blutge­rinn­seln (Throm­bo­sen) in Hirnve­nen nach einer Astra­ze­ne­ca-Impfung. In Deutsch­land gab es 31 Verdachtsfälle.

Darauf­hin hatte die EMA im März eine Exper­ten­grup­pe einge­setzt. Sie hatte zunächst keinen Zusam­men­hang mit der Impfung festge­stellt. Die Unter­su­chung war aber fortge­setzt worden. Die Exper­ten vermu­ten, dass es um eine sehr selte­ne Immun-Reakti­on gehe. Die meisten Fälle waren den Angaben zufol­ge etwa zwei Wochen nach der Impfung aufge­tre­ten. Die Exper­ten hätten keine beson­de­ren Risiko­fak­to­ren wie Alter oder Geschlecht festgestellt.

Geimpf­ten riet die EMA, auf die entfern­te Möglich­keit der sehr selte­nen Blutge­rinn­sel zu achten. Bei entspre­chen­den Sympto­me sollten sie sofort medizi­ni­schen Rat einho­len, hieß es weiter.

Der Impfstoff mit dem Markt­na­men Vaxze­vria hatte Ende Januar eine beding­te Markt­zu­las­sung für die EU erhal­ten. Danach ist der britisch-schwe­di­sche Herstel­ler weiter­hin verpflich­tet, alle Daten zu mögli­chen Neben­wir­kun­gen weiterzuleiten.