STUTTGART (dpa/lsw) — Fälschungs­si­cher und einheit­lich soll er sein, der neue Führer­schein in der Europäi­schen Union. Doch die Umstel­lung in Baden-Württem­berg läuft nur schlep­pend an.

Zahlrei­che Autofah­rer im Südwes­ten werden Proble­me beim Umtausch ihres Führer­scheins bekom­men. Die ersten Fahrer müssen den Papier­schein eigent­lich bis Mitte Januar gegen einen Führer­schein im Karten­for­mat eintau­schen. Doch die Behör­den werden nicht alle Antra­ge recht­zei­tig abarbei­ten können, befürch­tet der Landkreis­tag. In der Pande­mie gebe es einer­seits weniger Termi­ne bei den Führer­schein­stel­len, anderer­seits würden die Menschen sie zöger­li­cher annehmen.

Bis zum 19. Januar 2022 müssen die Geburts­jahr­gän­ge 1953 bis 1958 ihren Papier­füh­rer­schein umtau­schen. Nach und nach sollen alle Jahrgän­ge den neuen Führer­schein erhal­ten. Bis 2033 soll es in der Europäi­schen Union nur noch ein Format geben, um Fälschun­gen möglichst zu vermeiden.

Wie viele Schei­ne im Südwes­ten umgetauscht werden müssen, ist dem Verkehrs­mi­nis­te­ri­um nach eigenen Angaben nicht bekannt. Die Führer­schei­ne seien nicht zentral erfasst und ausge­stellt worden, sondern über die jewei­li­gen lokalen Behörden.

Der Boden­see­land­kreis hat etwa 11 400 Papier­schei­ne ausge­stellt, die vom ersten Stich­tag betrof­fen sind. Bisher sind nach Angaben des Landkrei­ses davon rund 3000 einge­tauscht worden. Zuletzt seien 900 Anträ­ge pro Monat einge­gan­gen. Die Behör­de stelle sich auf eine steigen­de Belas­tung zum Jahres­wech­sel ein.

Bis der neue Schein nach der Antrags­stel­lung abgeholt werden kann, verge­hen im Landkreis Calw nach Angaben des Landrats­amts etwa zwei bis zehn Wochen. «Wenn jemand erst kurz vor Weihnach­ten kommt, könnte es natür­lich knapp werden», sagte eine Spreche­rin. In Stutt­gart könnten in der Führer­schein­stel­le bereits jetzt keine zeitna­hen Termi­ne mehr zugesagt werden, teilte das Amt für öffent­li­che Ordnung mit. Auch im Bürger­bü­ro gebe es Engpässe.

Wer nach dem Stich­tag noch mit dem alten Schein fährt, riskiert nach Angaben aus Stutt­gart eine Ordnungs­wid­rig­keit und ein Verwar­nungs­geld von 10 Euro.