Erst wander­ten 14 Ausflüg­ler gemein­sam durchs Donau­tal. Dann saßen sie Berich­ten zufol­ge gesel­lig in einer Hütte beisam­men. Politi­ker fordern: Dieser mehrfa­che Corona-Regel­bruch muss hart geahn­det werden.

MÜHLHEIM AN DER DONAU (dpa) — Ein Wander­aus­flug einer 14-köpfi­gen Gruppe samt gesel­li­gem Beisam­men­sein in einer Hütte hat in Baden-Württem­berg einen sprung­haf­ten Anstieg von Corona-Infek­tio­nen ausge­löst — und für Entset­zen bei Politi­kern gesorgt. Der Bürger­meis­ter der Stadt Mühlheim an der Donau, Jörg Kalten­bach (CDU), sagte laut «Bild»-Zeitung: «Die Wande­rer stammen aus zehn Haushal­ten. Niemand aus der Gruppe hat sich an die Corona-Regeln gehal­ten, wie wir jetzt erfah­ren haben. Dabei haben sich Betei­lig­te gegen­sei­tig angesteckt und später andere infiziert. Das muss hart bestraft werden!» Mehre­re Medien berich­te­ten über den Vorfall.

Positiv getes­te­te Teilneh­mer sollen ihre Quaran­tä­ne gebro­chen und dann auf der Arbeit weite­re Menschen angesteckt haben. In Mühlheim lag die Sieben-Tage-Inzidenz am Ende vergan­ge­ner Woche bei fast 1000, seither sank der Wert auf rund 500. Im Landkreis Tuttlin­gen — dort befin­det sich Mühlheim an der Donau — lag die Zahl der Neuin­fek­tio­nen pro 100 000 Einwoh­ner binnen einer Woche am Mittwoch bei 100,9.

Die Gruppe war am 16. Januar durch das verschnei­te Donau­tal gewan­dert. Stefan Bär, Landrat des Landkrei­ses Tuttlin­gen, sagte in einer am Freitag veröf­fent­lich­ten Video-Botschaft auf Facebook: «Aus dieser Wande­rung sind — Stand heute — bereits 25 positi­ve Fälle hervor­ge­gan­gen.» Es sei einer der massivs­ten Verstö­ße gegen die Corona-Verord­nung bisher. Das Verhal­ten sei rücksichts­los gewesen «und grenzt an Selbstherrlichkeit».

«Wir wissen auch, dass Perso­nen aus dieser Gruppe, die positiv getes­tet waren und in Quaran­tä­ne, in ihre Betrie­be gegan­gen sind und dort weite­re Perso­nen angesteckt haben», so der Landrat. Die Polizei ermitt­le, die Staats­an­walt­schaft sei einge­schal­tet. «Es geht nicht mehr nur um Bußgeld, sondern um Straf­tat­be­stän­de, die zu prüfen sind», sagte Bär.

In einer am Montag im Inter­net veröf­fent­lich­ten Erklä­rung des Mühlhei­mer Gemein­de- und Ortschafts­rats zu dem Corona-Regel­ver­stoß heißt es, es seien offen­kun­dig auch bewusst falsche und unvoll­stän­di­ge Angaben bei der Kontakt­nach­ver­fol­gung gemacht worden. Die Wande­rung sei ein «massi­ver und vollkom­men inakzep­ta­bler Verstoß gegen die Corona­ver­ord­nung». Der Vorfall habe dem Ansehen der Stadt und des Landkrei­ses stark geschadet.

Bürger­meis­ter Kalten­bach sagte dem SWR mit Blick auf die Konse­quen­zen für die Corona-Regel­bre­cher: Es gebe eine klare Erwar­tungs­hal­tung, «dass man sich hier im aller­obers­ten Rahmen bewegt, dass es weh tun muss und eine abschre­cken­de Wirkung hat».