Überra­schend setzt der Bundes­tag einen Zusatz­punkt 22 «Aufhe­bung der Immuni­tät» auf die Tages­ord­nung. Es geht um den CSU-Abgeord­ne­ten Nüßlein. Die Vorwür­fe wiegen schwer.

BERLIN/MÜNCHEN (dpa) — Die Staats­an­walt­schaft ermit­telt gegen den CSU-Bundes­tags­ab­ge­ord­ne­ten Georg Nüßlein. In dem Verfah­ren gegen ihn und einen weite­ren Beschul­dig­ten geht es unter anderem um den Anfangs­ver­dacht der Bestechlichkeit.

Auch soll es um Bestechung von Mandats­trä­gern im Zusam­men­hang mit dem Ankauf von Corona-Atemschutz­mas­ken gehen. Das teilte die General­staats­an­walt­schaft München am Donners­tag auf Anfra­ge mit.

Im Rahmen dieses Ermitt­lungs­ver­fah­rens seien 13 Objek­te in Deutsch­land und in Liech­ten­stein durch­sucht und Beweis­mit­tel sicher­ge­stellt worden. Diese würden nun ausge­wer­tet. Weite­re Angaben könnten derzeit nicht gemacht werden, hieß es. «Auf die im straf­recht­li­chen Ermitt­lungs­ver­fah­ren gelten­de Unschulds­ver­mu­tung wird ausdrück­lich hinge­wie­sen.» Nach Angaben aus Sicher­heits­krei­sen waren allein in Bayern mehr als 30 Beamte von Landes­kri­mi­nal­amt und Steuer­fahn­dung an den Durch­su­chun­gen beteiligt.

Nüßlein selbst reagier­te am Donners­tag auf mehre­re Anfra­gen der Deutschen Presse-Agentur mit der Bitte um eine Stellung­nah­me nicht.

Der Bundes­tag hatte am Vormit­tag zunächst seine Abgeord­ne­ten­im­mu­ni­tät aufge­ho­ben und damit erst den Vollzug der gericht­li­chen Durch­su­chungs- und Beschlag­nah­me­be­schlüs­se möglich gemacht. Wie in solchen Fällen üblich gab es dazu keine Ausspra­che im Bundes­tag. Der Beschluss wurde einstim­mig gefasst.

Der CSU-Politi­ker gehört dem Bundes­tag seit 2002 an. Er vertritt den Wahlkreis Neu-Ulm. Seit 2014 ist er stell­ver­tre­ten­der Vorsit­zen­der der CDU/C­SU-Frakti­on. Der 51-Jähri­ge kümmert sich schwer­punkt­mä­ßig um die Themen Umwelt, Natur­schutz, Gesund­heit, Wirtschaft und Energie.

Ein Sprecher der CSU im Bundes­tag sagte, das Aufhe­ben der Immuni­tät sei der übliche Vorgang, um auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Ermitt­lun­gen zu ermög­li­chen. «Vom Inhalt der Ermitt­lun­gen haben wir keine Kennt­nis. Im Übrigen gilt in solchen Fällen die Unschulds­ver­mu­tung.» Die Vizevor­sit­zen­de der SPD-Frakti­on, Katja Mast, erklär­te: «Wenn auch nur der Verdacht entsteht, dass sich ein Abgeord­ne­ter des Deutschen Bundes­ta­ges an der Corona-Krise persön­lich berei­chert, dann ist das ein sehr ernster, schwer­wie­gen­der Vorwurf, der umfäng­lich aufge­klärt werden muss.»