MÜNCHEN/SCHÄFTLARN (dpa) — Nach dem S‑Bahn-Unglück im Landkreis München blieben Fragen offen. Nun verdich­ten sich Hinwei­se, dass einer der beiden Trieb­wa­gen­füh­rer ein Halte­si­gnal überfah­ren hat. Doch hat er deshalb auch Schuld?

Nach dem Zusam­men­stoß zweier S‑Bahnen im Landkreis München ermit­telt die Staats­an­walt­schaft gegen einen der beiden Triebwagenführer.

Nach derzei­ti­gem Stand habe der 54-Jähri­ge nach dem Halt in Ebenhau­sen seine Fahrt Richtung München fortge­setzt und dabei vermut­lich ein Halte­si­gnal überfah­ren, teilten Ermitt­ler am Donners­tag in München mit. Noch sei es aber zu früh zu sagen, ob es sich um mensch­li­ches oder techni­sches Versa­gen handele.

Wohnung des Beschul­dig­ten durchsucht

Die Wohnung des Beschul­dig­ten sei bereits durch­sucht worden, sagte die Spreche­rin der Staats­an­walt­schaft München I, Anne Leiding. Der Mann sei auch bereits vernom­men worden, habe aber zunächst keine Angaben gemacht. Von beiden betei­lig­ten Trieb­wa­gen­füh­rern wurden Blutpro­ben genom­men, die jedoch keiner­lei Hinwei­se etwa auf Alkohol­kon­sum enthiel­ten. Auch die Handys der beiden wurden sichergestellt.

Leiding erläu­ter­te, dass die auszu­wer­ten­de Daten­men­ge ähnlich groß sei wie nach einem Flugzeug­ab­sturz. Deshalb brauche es Geduld, um die Ergeb­nis­se der Ermitt­lun­gen abzuwar­ten. Zudem: «Mensch­li­ches Versa­gen ist nicht gleich­zu­set­zen mit vorsätz­li­chem Handeln, da gibt es einen großen Unter­schied in recht­li­cher Hinsicht.»

Bei dem Zusam­men­stoß zweier S‑Bahnen auf einglei­si­ger Strecke nahe München war am Montag­nach­mit­tag ein Fahrgast gestor­ben. 18 Menschen kamen in Kranken­häu­ser, davon waren sechs schwer verletzt. Unter letzte­ren sind auch die beiden Trieb­wa­gen­füh­rer; sie sind noch im Kranken­haus. Darüber hinaus wurden etwa 25 Menschen mit leich­ten Verlet­zun­gen noch vor Ort ambulant behan­delt. In den beiden Zügen saßen jeweils rund 60 Menschen.