STUTTGART (dpa/lsw) — Die ersten Gutschei­ne für Corona-Schutz­mas­ken aus der Apothe­ke können nur noch bis einschließ­lich Samstag einge­löst werden. Mit einer Verlän­ge­rung dieser Frist sei nicht zu rechnen, teilte der Landes­apo­the­ker­ver­band Baden-Württem­berg (LAV) am Donners­tag in Stutt­gart mit. Ab März dürften die Apothe­ken im Land deshalb diese Berech­ti­gungs­schei­ne nicht mehr annehmen.

Die Bundes­re­gie­rung hatte im vergan­ge­nen Jahr die kosten­lo­se Abgabe von FFP2-Masken für Risiko­grup­pen beschlos­sen. Seit Januar gibt es dafür spezi­el­le Coupons von den Kranken­kas­se. Es muss ein Eigen­an­teil von jeweils 2 Euro für je sechs Masken bezahlt werden. Den Bund kostet die Aktion insge­samt rund 2,5 Milli­ar­den Euro.

FFP2-Masken filtern Parti­kel beson­ders wirksam aus der ein- oder ausge­at­me­ten Atemluft, sie bieten aller­dings auch keinen 100-prozen­ti­gen Schutz.