BRÜSSEL (dpa) — Schulen, Kranken­häu­ser, Schutz­räu­me — Russland zielt im Krieg gegen die Ukrai­ne nach Einschät­zung der EU auf Zivilis­ten. Und verstößt damit gegen Völkerrecht.

Die Europäi­sche Union wirft Russland vor, in der Ukrai­ne Kriegs­ver­bre­chen zu begehen.

Russland greife die Zivil­be­völ­ke­rung an und ziele unter anderem auf Kranken­häu­ser, Schulen und Schutz­räu­me, heißt es einer am frühen Freitag­mor­gen veröf­fent­lich­ten Erklä­rung des EU-Gipfels in Brüssel. «Diese Kriegs­ver­bre­chen müssen sofort aufhören.»

Am Mittwoch hatte die US-Regie­rung russi­schen Truppen in der Ukrai­ne erstmals offizi­ell Kriegs­ver­bre­chen vorge­wor­fen. «Unsere Einschät­zung stützt sich auf eine sorgfäl­ti­ge Prüfung der verfüg­ba­ren Infor­ma­tio­nen aus öffent­li­chen und geheim­dienst­li­chen Quellen», teilte US-Außen­mi­nis­ter Antony Blinken mit. US-Präsi­dent Joe Biden nahm am Donners­tag zeitwei­se als Gast an dem EU-Gipfel teil.

Verstö­ße gegen das Völkerrecht

Kriegs­ver­bre­chen sind Verstö­ße gegen das Völker­recht, gegen die vor dem Inter­na­tio­na­len Straf­ge­richts­hof geklagt werden kann. Zu Kriegs­ver­bre­chen gehören etwa das geziel­te Töten von Zivilis­ten sowie das Aushun­gern der Zivil­be­völ­ke­rung, die Behin­de­rung humani­tä­rer Hilfe und der Einsatz atoma­rer oder chemi­scher Waffen.

In ihrer Erklä­rung des Gipfels vor zwei Wochen in Versailles hatte die EU noch darauf verzich­tet, den Begriff «Kriegs­ver­bre­chen» ausdrück­lich zu benut­zen. Auch damals war jedoch von «willkür­li­chen Angrif­fen auf die Zivil­be­völ­ke­rung und zivile Objek­te» die Rede. «Die grund­lo­se und ungerecht­fer­tig­te militä­ri­sche Aggres­si­on Russlands gegen die Ukrai­ne verstößt grob gegen das Völker­recht und die Grund­sät­ze der Charta der Verein­ten Nationen.»

Verant­wort­li­che würden zur Rechen­schaft gezogen

In der Abschluss­erklä­rung des aktuel­len Gipfels heißt es nun, dass Russlands Aggres­si­on gegen die Ukrai­ne das Völker­recht eklatant verlet­ze und zu massi­ven Verlus­ten an Menschen­le­ben und Verlet­zun­gen der Zivil­be­völ­ke­rung führe. Die Verant­wort­li­chen und ihre Helfer würden im Einklang mit dem Völker­recht zur Rechen­schaft gezogen werden.

Man werde weiter koordi­nier­te politi­sche, finan­zi­el­le, materi­el­le und humani­tä­re Unter­stüt­zung für die Ukrai­ne leisten. Zudem sei man bereit, rasch weite­re koordi­nier­te starke Sanktio­nen gegen Russland und Belarus zu beschlie­ßen. Jeder Versuch, die bereits beschlos­se­nen Sanktio­nen zu umgehen oder Russland ander­wei­tig zu helfen, müsse gestoppt werden.