LUXEMBURG (dpa) — Das höchs­te EU-Gericht setzt der anlass­lo­sen Vorrats­da­ten­spei­che­rung enge Grenzen. Die bislang unange­wen­de­te deutsche Regelung verstößt gegen EU-Recht. Ein Arbeits­auf­trag für die Ampel-Koalition?

Nach dem Urteil des obers­ten EU-Gerichts zur deutschen Vorrats­da­ten­spei­che­rung fühlen sich FDP und Grüne in ihrer Positi­on bestä­tigt. Der Europäi­sche Gerichts­hof (EuGH) erklär­te am Diens­tag, dass die derzeit ausge­setz­te Regelung zur Vorrats­da­ten­spei­che­rung mit dem EU-Recht unver­ein­bar ist (C‑793/19 und C‑794/19). Justiz­mi­nis­ter Marco Busch­mann (FDP) bezeich­ne­te die Entschei­dung als histo­risch und sprach von einem «guten Tag für die Bürgerrechte».

«Wir werden die anlass­lo­se Vorrats­da­ten­spei­che­rung nun zügig und endgül­tig aus dem Gesetz strei­chen», twitter­te er nach der Urteils­ver­kün­dung. Das Urteil des Europäi­schen Gerichts­hofs sei «eine erneu­te herbe Klatsche» für die Befür­wor­ter der anlass­lo­sen Speiche­rung von Daten, denen es bis heute nicht gelun­gen sei, eine verfas­sungs­kon­for­me Regelung vorzu­le­gen, hieß es von der Grünen-Bundes­tags­frak­ti­on. Anstatt über immer neue Eingriffs­be­fug­nis­se zu disku­tie­ren, müsse jetzt endlich eine «Überwa­chungs­ge­samt­rech­nung» auf den Weg gebracht werden.

Ob sich die gesam­te Ampel dabei so einig ist, bleibt abzuwar­ten. SPD-Innen­mi­nis­te­rin Nancy Faeser zeigte sich zuletzt offen für stärke­re Befug­nis­se der Sicherheitsbehörden.

Die stell­ver­tre­ten­de Vorsit­zen­de der Unions­frak­ti­on, Andrea Lindholz (CSU), forder­te die Bundes­re­gie­rung auf, jetzt zügig einen Gesetz­ent­wurf vorzu­le­gen. «Das Urteil lässt eine befris­te­te Pflicht zur Speiche­rung von IP-Adres­sen zur Bekämp­fung von sexuel­lem Kindes­miss­brauch zu», sagte die Rechtspolitikerin.

EuGH bleibt seiner Linie treu

Das obers­te EU-Gericht hatte am Diens­tag entschie­den, dass die Kommu­ni­ka­ti­ons­da­ten aller Bürge­rin­nen und Bürger nicht ohne Anlass gespei­chert werden dürften. Eine geziel­te und zeitlich begrenz­te Speiche­rung der Daten sei nur bei einer ernsten Bedro­hung für die natio­na­le Sicher­heit möglich. Zur Bekämp­fung schwe­rer Krimi­na­li­tät könne auch eine Vorrats­spei­che­rung der IP-Adres­sen möglich sein.

Die deutsche Regelung kann nach Ansicht der Richter sehr genaue Schlüs­se auf das Privat­le­ben der Perso­nen ermög­li­chen — etwa auf Gewohn­hei­ten des tägli­chen Lebens oder das sozia­le Umfeld. Damit könne ein Profil dieser Perso­nen erstellt werden. Dies sei ein Grund­rechts­ein­griff, der eine geson­der­te Recht­fer­ti­gung erfor­de­re, so die Richter. Der EuGH bleibt damit seiner Linie treu. Das höchs­te EU-Gericht hatte in den vergan­ge­nen Jahren immer wieder natio­na­le Regelun­gen zur Vorrats­da­ten­spei­che­rung gekippt oder stark eingeschränkt.

Kläger zufrie­den mit Urteil

Die Space­N­et AG, die die Klage angestrengt hatte, begrüß­te das Urteil: «Nach sechs Jahren Verfah­ren sind wir froh, dass das Thema Vorrats­da­ten­spei­che­rung endlich geklärt ist. Jetzt herrscht wieder Rechts­si­cher­heit für die Inter­net­bran­che, unsere Kunden und alle Bürger», sagte der Vorstand der Space­N­et AG, Sebas­ti­an von Bomhard.

Auch der Digital­ver­band Bitkom zeigte sich erfreut: «Es macht keinen Sinn, sich weiter­hin an diesem Instru­ment der anlass­lo­sen Speiche­rung von Verbin­dungs­da­ten abzuar­bei­ten. Die Politik ist aufge­for­dert, andere, und zwar geset­zes­kon­for­me Möglich­kei­ten der digita­len Foren­sik zu nutzen», teilte Haupt­ge­schäfts­füh­rer Bernhard Rohle­der mit.

Bei den Beratun­gen der Ampel-Regie­rung über eine Nachfol­ge­re­ge­lung zur Vorrats­da­ten­spei­che­rung müssten zwei Dinge berück­sich­tigt werden, forder­te der Bundes­vor­sit­zen­de der Gewerk­schaft der Polizei, Jochen Kopel­ke: In welchem Umfang Daten an die Ermitt­lungs­be­hör­den überge­ben würden, dürfe nicht im Ermes­sen der Telekom­mu­ni­ka­ti­ons­an­bie­ter liegen. Außer­dem schrän­ke eine kurze Speicher­dau­er den Nutzen drastisch ein. Er sagte: «Eine rechts­kon­for­me und im polizei­li­chen Alltag funktio­nie­ren­de Speiche­rung von Verkehrs­da­ten ist gleich­sam prakti­zier­ter Opfer­schutz und optimier­te Strafverfolgung.»