BONN (dpa) — Die Tablet­ten gibt es nur auf Rezept — und das soll auch so bleiben, hat ein Exper­ten­gre­mi­um der Bonner Arznei­mit­tel­be­hör­de BfArM empfoh­len. Einstimmig.

Der Viagra-Wirkstoff Sildena­fil bleibt rezept­pflich­tig. Ein Exper­ten­gre­mi­um der Arznei­mit­tel­be­hör­de BfArM in Bonn empfahl, die Verschrei­bungs­pflicht für den Wirkstoff beizubehalten.

Das Bundes­in­sti­tut für Arznei­mit­tel und Medizin­pro­duk­te (BfArM) veröf­fent­lich­te die Empfeh­lung auf seiner Inter­net­sei­te. Dort heißt es: «Der Sachver­stän­di­gen-Ausschuss für Verschrei­bungs­pflicht empfiehlt einstim­mig, den Antrag auf Entlas­sung aus der Verschrei­bungs­pflicht für Sildena­fil 50 mg zur oralen Anwen­dung abzulehnen.»

Vortei­le — Nachteile

Zuvor hatten Exper­ten auf Vortei­le, aber auch Risiken einer Freiga­be für den Wirkstoff hinge­wie­sen. Prof. Frank Sommer, Präsi­dent der Deutschen Gesell­schaft für Mann und Gesund­heit, meinte, dass bei einer Freiga­be dem Schwarz­markt im Inter­net der Boden entzo­gen würde. Er verwies auf eine Studie vor einigen Jahren, «da haben wir 22 Produk­te, die man im Inter­net frei bestel­len kann, unter­sucht und festge­stellt, dass bei über 80 Prozent nicht das drin war, was angege­ben war».

Der Medizi­ner sah auch einige Nachtei­le, falls Sildena­fil rezept­frei werden würde. Eine Erekti­ons­stö­rung sei, wenn sie gefäß­be­dingt ist, Vorbo­te eines Herzin­farkts oder Schlag­an­falls, sagte er. «Wir erken­nen das bei der Unter­su­chung der Blutge­fä­ße ungefähr acht Jahre vorher. Und da hat man dann eben noch Zeit, entspre­chend gegen­zu­steu­ern.» Ein weite­res Risiko: Der Patient hat mögli­cher­wei­se keinen Überblick darüber, welche Medika­men­te mit Sildena­fil nicht verträg­lich sind.

Der Urolo­ge Prof. Chris­ti­an Wülfing meinte: «Ohne Rezept­pflicht geht die ärztli­che Kontrol­le gänzlich verlo­ren». Die erekti­le Dysfunk­ti­on sei in den meisten Fällen Symptom einer zugrun­de­lie­gen­den Erkran­kung, sagte der Chefarzt der Urolo­gie an der Askle­pi­os Klinik in Hamburg. Durch ein Ende der Rezept­pflicht würden auch die Kontroll­ter­mi­ne nach der Einnah­me wegfallen.