WALLDORF (dpa/lsw) — Zum Schutz selte­ner Vögel mussten manche Katzen vergan­ge­nes Jahr in Walldorf über Monate zu Hause bleiben — und sollen es auch künftig immer wieder. Eine Firma hatte Infos über deren Besit­zer den Behör­den übermit­telt. Ein FDP-Politi­ker wollte wissen, ob das rechtens war.

Das Sammeln von Daten über Katzen­be­sit­zer durch eine Firma im Zuge des Ausgangs­ver­bots für die Vierbei­ner in Walldorf im vergan­ge­nen Jahr entbehr­te nach Einschät­zung des Landes­da­ten­schutz­be­auf­trag­ten einer Rechts­grund­la­ge. Weder die Untere Natur­schutz­be­hör­de des Landrats­amts im Rhein-Neckar-Kreis noch die Stadt selbst hätten einen schrift­li­chen Vertrag mit der GmbH zur konkre­ten Ausge­stal­tung des Auftrags geschlos­sen, heißt es in einem Schrei­ben des Landes­be­auf­trag­ten an den FDP-Landtags­ab­ge­ord­ne­ten Chris­ti­an Jung, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Jung, der Sprecher für Petitio­nen der FDP-Landtags­frak­ti­on ist, erklär­te: «Damit ist klar: Daten von Katzen­be­sit­zern dürfen nicht gesam­melt werden. Dafür gab und gibt es keine Rechtsgrundlage.»

Um Jungtie­re der vom Ausster­ben bedroh­ten Hauben­ler­chen zu schüt­zen, hatte das Landrats­amt verfügt, dass ab Mitte Mai rund drei Monate lang Katzen im Süden Walldorfs nicht ohne Leine durch das Brutge­biet strei­fen durften. Die Regel soll auch in diesem und den kommen­den beiden Jahren von April bis Ende August gelten. Bei Verstö­ßen drohen Bußgel­der, Ausnah­me­ge­neh­mi­gun­gen können beantragt werden. Die Maßnah­me hatte bundes­weit Aufse­hen erregt und Kritik ausgelöst.

Die Stadt hatte eine exter­ne Firma mit einem Monito­ring der Hauben­ler­chen beauf­tragt. Dem Landes­da­ten­schutz­be­auf­trag­ten zufol­ge war Teil davon die Verar­bei­tung perso­nen­be­zo­ge­ner Daten der Katzen­hal­te­rin­nen und Katzen­hal­ter. Ein dafür notwen­di­ger Auftrags­ver­ar­bei­tungs­ver­trag sei aber zu keinem Zeitpunkt geschlos­sen worden. Zwischen der Unteren Natur­schutz­be­hör­de und der GmbH habe nach vorlie­gen­den Infor­ma­tio­nen kein Vertrags­ver­hält­nis bestanden.

Infor­ma­tio­nen über Menschen dürften nicht ohne eine Einwil­li­gung oder ein Gesetz erhoben, gespei­chert, syste­ma­ti­siert und übermit­telt werden, betont die Fachbe­hör­de in dem Schrei­ben. «Jeder Verar­bei­tungs­vor­gang bedarf einer Rechts­grund­la­ge.» Daher habe man den Betei­lig­ten «dringend empfoh­len», die Angele­gen­heit für die Zukunft zu klären und dabei ihre jewei­li­gen Daten­schutz­be­auf­trag­ten ins Boot zu holen. «Wir haben die Angele­gen­heit damit vorläu­fig abgeschlos­sen, uns aller­dings vorbe­hal­ten, zu einem späte­ren Zeitpunkt die daten­schutz­recht­li­che Ausge­stal­tung des Monito­rings erneut zu überprü­fen», heißt es in der Antwort an Jung.

Aus Sicht des FDP-Politi­kers hat es sich somit gelohnt, dass die Freien Demokra­ten und er persön­lich im vergan­ge­nen Sommer massiv gegen die «Daten­sam­mel­wut» in Walldorf protes­tiert und den Daten­schutz­be­auf­trag­ten einge­schal­tet hätten. «Zum Schutz der Hauben­ler­chen brauchen wir keine Dossiers über Katzen­hal­ter mit persön­li­chen Daten der Menschen», beton­te Jung.