RAVENSBURG (dpa/lsw) — Nach der Verun­rei­ni­gung des Boden­sees mit Fäkali­en im Sommer 2019 hat die Staats­an­walt­schaft Ravens­burg ihre Ermitt­lun­gen gegen drei Mitar­bei­ter der Stadt Fried­richs­ha­fen einge­stellt. Die Beschul­dig­ten hätten jeweils einen drei- bezie­hungs­wei­se vierstel­li­gen Betrag an gemein­nüt­zi­ge Organi­sa­tio­nen gezahlt. Damit würden die Vorwür­fe wegen fahrläs­si­ger Gewäs­ser­ver­un­rei­ni­gung und fahrläs­si­ger Körper­ver­let­zung nicht weiter verfolgt, teilte die Ankla­ge­be­hör­de am Montag mit.

Zu der Verschmut­zung des Wassers war es gekom­men, nachdem mehre­re Tage lang keimbe­las­te­te Abwäs­ser aus der Kanali­sa­ti­on über den Buchen­bach in den Boden­see geflos­sen waren. Ursache war die verstopf­te Ablauf­lei­tung eines Regen­über­lauf­be­ckens nach starken Regen­fäl­len. Das verdreck­te Wasser konnte nicht an die Kläran­la­ge weiter­ge­lei­tet werden und floss statt­des­sen in den Bodensee.

Die Abwas­ser­an­la­ge sei nicht ausrei­chend kontrol­liert worden, stell­te die Staats­an­walt­schaft fest. Die verant­wort­li­chen drei Mitar­bei­ter der Stadt hätten dafür sorgen müssen, dass Kontrol­len auch nach Stark­re­gen durch­ge­führt werden.

Weit über 200 Menschen waren nach Kontakt mit dem Wasser erkrankt und hatten unter Durch­fall und Erbre­chen gelit­ten. Der betrof­fe­ne Uferab­schnitt war tagelang gesperrt worden.