BERLIN (dpa) — Auch Väter sollen sich künftig für die Betreu­ung ihres Nachwuch­ses bei ihrem Arbeit­ge­ber freistel­len lassen können. Mit der neuen Regelung reagiert die Bundes­re­gie­rung auch auf Druck aus Brüssel.

Nach Angaben von Famili­en­mi­nis­te­rin Lisa Paus (Grüne) will die Bundes­re­gie­rung 2024 in Deutsch­land eine bezahl­te Vater­schafts-Freistel­lung einfüh­ren. Eine Spreche­rin des Minis­te­ri­ums bestä­tig­te am Montag auf Anfra­ge der Deutschen Presse-Agentur einen entspre­chen­den Bericht der Funke Medien­grup­pe. Im kommen­den Jahr solle das entspre­chen­de Geset­zes­vor­ha­ben auf den Weg gebracht werden, hieß es.

Geplant ist, dass Partner künftig nach der Geburt eines Kindes zwei Wochen lang bezahlt frei machen können, ohne wie bislang dafür Urlaub oder Eltern­zeit in Anspruch nehmen zu müssen. Die Neuerung beträ­fe den zweiten Eltern­teil, also in den aller­meis­ten Fällen die Väter — da Mütter durch die gesetz­li­chen Regeln des Mutter­schut­zes nach einer Geburt ohnehin für einen gewis­sen Zeitraum bezahlt freige­stellt werden. Die geplan­te Freistel­lung soll laut Paus im Mutter­schutz­ge­setz veran­kert werden.

«Beson­ders in der ersten Zeit nach der Geburt ist es wichtig, dass Eltern Zeit fürein­an­der und das Baby haben», sagte Paus den Zeitun­gen der Funke Medien­grup­pe. «Das ist auch wichtig, damit Väter früh eine enge Bezie­hung zum Kind aufbau­en können.»

Beitrag zur Work-Life-Balance

Paus sagte weiter, dass Arbeit­ge­be­rin­nen und Arbeit­ge­ber damit auch einen wichti­gen Beitrag zur Verein­bar­keit von Familie und Beruf leisten könnten. Wie genau die Freistel­lung aber finan­ziert werden soll und zu welchem Anteil sich Arbeit­ge­ber künftig daran betei­li­gen müssen, ist laut Minis­te­ri­um noch offen.

Die Vater­schafts­aus­zeit ist auch im Koali­ti­ons­ver­trag veran­kert und sollte ursprüng­lich deutlich früher als 2024 umgesetzt werden. Die wirtschaft­li­che Lage sei derzeit aber schwie­rig, vor allem für kleine und mittle­re Unter­neh­men, sagte Paus. «Deshalb möchte ich dieses wichti­ge Vorha­ben im nächs­ten Jahr aufs Gleis setzen.»

Mit dem Vorha­ben setzt Deutsch­land auch eine entspre­chen­de EU-Richt­li­nie um. Erst im Septem­ber hatte die Kommis­si­on in Brüssel Druck gemacht und wegen der verspä­te­ten Umset­zung der Vater­schafts­aus­zeit ein Vertrags­ver­let­zungs­ver­fah­ren gegen Deutsch­land eingeleitet.