STUTTGART (dpa/lsw) — Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer von priva­ten Grund­stü­cken bekom­men in Baden-Württem­berg voraus­sicht­lich doch etwas mehr Zeit für die Abgabe ihrer Grund­steu­er­erklä­rung. Eigent­lich muss die sogenann­te Feststel­lungs­er­klä­rung bis Ende Oktober abgege­ben werden. Doch Finanz-Staats­se­kre­tä­rin Gisela Splett sagte am Diens­tag in Stutt­gart: «Es wird Erinne­run­gen geben, wenn man nicht frist­ge­recht abgibt — wahrschein­lich erst Anfang nächs­ten Jahres.»

Die Grünen-Politi­ke­rin zeigte sich auch offen für eine offizi­el­le Verlän­ge­rung der Abgabe­frist: «Wir sind da auch nicht grund­sätz­lich verschlos­sen dieser Debat­te gegen­über, aber im Moment sehen wir da noch keinen Handlungs­be­darf.» Es gibt Unmut über IT-Proble­me und aus Sicht der Eigen­tü­mer zu kompli­zier­te Vorga­ben der Finanzbehörden.

Seit Anfang Juli hätten 17 Prozent der über vier Millio­nen Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer im Südwes­ten ihre Erklä­rung abgege­ben, erklär­te Splett. Man erwar­te aber, dass die Zahlen noch deutlich steigen. So sei gerade noch Ferien­zeit. Zudem gebe es die Erfah­rung, dass häufig erst kurz vor Fristen­de viele Erklä­run­gen eingin­gen. Die Staats­se­kre­tä­rin sagte weiter, es sei nichts Ungewöhn­li­ches, «dass wir bei Ablauf der Frist nicht bei 100 Prozent sind».

Splett erklär­te, man sei auch nicht zufrie­den mit der Benut­zer­freund­lich­keit des Elster-Portals, über das die meisten Erklä­run­gen abgege­ben werden. Die Steuer­ver­wal­tung und das Minis­te­ri­um hätten aber mittler­wei­le über ihre digita­len Kanäle Ausfüll­hil­fen zur Verfü­gung gestellt.