ULM (dpa/lsw) — Unglück im Glück: Dass eine Reini­gungs­kraft beim Putzen eines Linien­bus­ses in Ulm seine Tasche samt Geldbeu­tel fand, dürfte einen 22-Jähri­gen prinzi­pi­ell gefreut haben. Weil darin aber auch ein Tütchen mit Marihua­na war, ermit­telt jetzt die Polizei gegen ihn wegen Versto­ßes gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz. Wie die Beamten am Samstag mitteil­ten, bekam der Mann zwar nach seiner Verneh­mung am Vortag Porte­mon­naie und Tasche samt weite­rer Gegen­stän­de zurück. Das Marihua­na, ein Canna­bis­pro­dukt, behielt die Polizei aller­dings ein.

Das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz sieht Freiheits- oder Geldstra­fen für den Besitz solcher Substan­zen ebenso vor wie für den Erwerb oder Handel damit. Immer wieder wird über Änderun­gen disku­tiert. Im vergan­ge­nen Sommer hatte sich die damali­ge Bundes­dro­gen­be­auf­trag­te Danie­la Ludwig (CSU) dafür ausge­spro­chen, zumin­dest den Besitz von bis zu sechs Gramm einheit­lich in Deutsch­land nicht mehr straf­recht­lich zu verfol­gen, sondern als Ordnungs­wid­rig­keit einzu­stu­fen. Damit wären nur noch Bußgel­der möglich. Die neue Bundes­re­gie­rung aus SPD, Grünen und FDP will laut Koali­ti­ons­ver­trag den Verkauf von Canna­bis für Erwach­se­ne zu Genuss­zwe­cken in lizen­zier­ten Geschäf­ten ermöglichen.