STUTTGART (dpa/lsw) — Lange Zeit haben sich Vermie­ter bei Airbnb keine Sorgen machen müssen, dass ihnen das Finanz­amt Ärger macht. Nun sind die Daten aus Irland da und Kontrol­len drohen.

Wer Wohnraum über die Vermitt­lungs­platt­form Airbnb vermie­tet und die Einnah­men nicht versteu­ert hat, könnte demnächst Post oder Besuch von der Steuer­fahn­dung erhal­ten. Die Sonder­ein­heit für Steuer­auf­sicht (SES) habe die Daten von Vermie­tern ausge­wer­tet und etwa 300 Kontroll­mit­tei­lun­gen an die Finanz­äm­ter vor Ort verschickt, wie das Finanz­mi­nis­te­ri­um in Stutt­gart mitteil­te. Diese überprüf­ten, ob die Einnah­men auch ordnungs­ge­mäß versteu­ert worden seien. Zunächst gehe es nur um den Zeitraum von 2012 bis 2014. Die Steuer­ver­wal­tung erwar­te aber weite­re Daten.

Über die Jahre habe Airbnb am deutschen Markt deutlich an Bedeu­tung hinzu­ge­won­nen und sich von der Vermitt­lung der Couch im Wohnzim­mer zu einem erfolg­rei­chen Vermie­tungs­por­tal für Kurzzeit­ver­mie­tun­gen jegli­cher Art weiter­ent­wi­ckelt. «Deshalb wird uns der Prüfbe­reich sicher noch lange beschäf­ti­gen.» Eine Sonder­ein­heit der Hambur­ger Steuer­fahn­dung hatte gemein­sam mit anderen Bundes- und Landes­be­hör­den in einem mehrjäh­ri­gen inter­na­tio­na­len juris­ti­schen Verfah­ren erreicht, dass Airbnb mit Sitz in Irland die Daten von Vermie­tern zu steuer­li­chen Kontroll­zwe­cken heraus­rü­cken muss.

Die SES mit Sitz beim Finanz­amt Karls­ru­he-Durlach gibt es seit 2014. Die elf Männer und Frauen sind darauf spezia­li­siert, umfang­rei­che Daten­sät­ze zu analy­sie­ren, damit diese gezielt für eine Prüfung an die örtlich zustän­di­gen Finanz­äm­ter weiter­ge­ge­ben werden können. Bislang seien insge­samt 20.641 Kontroll­mit­tei­lun­gen versandt und ein steuer­li­ches Mehrergeb­nis von über 69 Millio­nen Euro erzielt worden.

Das weite Feld des Inter­nets sei ein großes Betäti­gungs­feld. «Viele Leute vermie­ten in Porta­len unter Pseud­onym oder bieten unter einem anderen Namen ihre Waren an. Da kann es dann schon zu erheb­li­chen Steuer­aus­fäl­len kommen, insbe­son­de­re wenn das gewerb­lich geschieht.» Im Inland kann die SES die Daten direkt von den Betrei­bern über unbekann­te Steuer­fäl­le anfor­dern. Im Ausland könne über das Bundes­zen­tral­amt für Steuern eine Gruppen­an­fra­ge gestellt werden.

Die Fachleu­te sind auch für die Panama-Papers zustän­dig. Diese Auswer­tung erwei­se sich als sehr komplex. So wurden Verträ­ge und andere Infor­ma­tio­nen über die Brief­kas­ten-Gesell­schaf­ten zur Verfü­gung gestellt, bei denen das genaue steuer­lich relevan­te Geschäfts­mo­dell und die invol­vier­ten Perso­nen im Einzel­fall noch ermit­telt und überprüft werden müssen. Es wurden aber bereits 820 Kontroll­mit­tei­lun­gen versendet.