STUTTGART (dpa/lsw) — Mancher verdient sich mit Hilfe von Airbnb etwas als Vermie­ter dazu. Doch nicht jeder denkt dabei an die Steuer. Die Finanz­äm­ter schau­en nun genau­er nach.

Die Finanz­äm­ter sind Vermie­tern auf der Spur, die die Vermitt­lungs­platt­form Airbnb nutzen und ihre Einnah­men nicht versteu­ern: In bislang 41 Fällen seien ein Steuer-Mehrergeb­nis von insge­samt knapp 93.000 Euro festge­stellt worden, teilte eine Spreche­rin des Finanz­mi­nis­te­ri­ums in Stutt­gart mit. Die Sonder­ein­heit Steuer­auf­sicht (SES) verschick­te bis Ende Dezem­ber 2022 insge­samt 308 Kontroll­mit­tei­lun­gen an die Finanz­äm­ter im Südwes­ten. Dies überprüf­ten, ob die Einnah­men auch ordnungs­ge­mäß versteu­ert worden seien. Zunächst gehe es nur um den Zeitraum von 2012 bis 2014.

Eine Sonder­ein­heit der Hambur­ger Steuer­fahn­dung hatte gemein­sam mit anderen Bundes- und Landes­be­hör­den in einem mehrjäh­ri­gen inter­na­tio­na­len juris­ti­schen Verfah­ren erreicht, dass Airbnb mit Sitz in Irland die Daten von Vermie­tern zu steuer­li­chen Kontroll­zwe­cken heraus­rü­cken muss.

Die SES mit Sitz beim Finanz­amt Karls­ru­he-Durlach gibt es seit 2014. Die Männer und Frauen sind darauf spezia­li­siert, umfang­rei­che Daten­sät­ze zu analy­sie­ren, damit diese gezielt für eine Prüfung an die örtlich zustän­di­gen Finanz­äm­ter weiter­ge­ge­ben werden können.