DUISBURG (dpa) — Neue Wendung bei den Ermitt­lun­gen zu der bluti­gen Attacke in einem Duisbur­ger Fitness­stu­dio. An Ostern soll der verdäch­ti­ge Syrer bereits einen Menschen attackiert und tödlich verletzt haben.

Der mutmaß­li­che Täter der bluti­gen Attacke in einem Duisbur­ger Fitness­stu­dio steht jetzt auch im Verdacht, bereits Tage zuvor in der Nähe einen Menschen tödlich verletzt zu haben. Dem 26-jähri­gen tatver­däch­ti­gen Syrer werde vorge­wor­fen, am Oster­sonn­tag einem Opfer eine erheb­li­che Zahl von Stich- und Schnitt­wun­den beigebracht zu haben, teilte die General­staats­an­walt­schaft Düssel­dorf am Donners­tag mit. Das Opfer starb einige Stunden später.

Nach der Auswer­tung aufge­fun­de­ner Spuren am Tatort und an Schuhen des Tatver­däch­ti­gen bestehe gegen diesen nun auch wegen dieser Tat dringen­der Tatver­dacht, erläu­ter­te die General­staats­an­walt­schaft Düssel­dorf in einer Mittei­lung. Sie habe deshalb die Ermitt­lun­gen zu dem tödli­chen Angriff auf einen 35-Jähri­gen in der Nacht zum Oster­sonn­tag in der Duisbur­ger Altstadt übernommen.

«Der Spiegel» und die «Westdeut­sche Allge­mei­ne Zeitung» hatten zuvor online über das Ergeb­nis der Spuren­aus­wer­tung berichtet.

Bei der Messer­at­ta­cke auf das Fitness­stu­dio am Diens­tag vergan­ge­ner Woche waren vier Menschen schwer verletzt worden. Ein 21-Jähri­ger schweb­te nach Angaben vom Mittwoch weiter in Lebensgefahr.

Festnah­me dank Hinwei­sen von Bekannten

Der 26-jähri­ge Syrer sitzt in Unter­su­chungs­haft. Spezi­al­ein­hei­ten der Polizei hatten den Verdäch­ti­gen in der Nacht zum Sonntag nach Hinwei­sen von zwei Bekann­ten des Mannes in seiner Duisbur­ger Wohnung in der Nähe des Fitness­stu­di­os festgenommen.

Am Diens­tag hatten die Ermitt­ler den Verdacht geäußert, dass es sich bei der Messer­at­ta­cke auf das Fitness­stu­dio um einen Terror­an­schlag gehan­delt haben könnte. Es gebe Hinwei­se auf eine islamis­ti­sche Motiva­ti­on des festge­nom­me­nen Syrers, hatten Sprecher der Düssel­dor­fer General­staats­an­walt­schaft mitge­teilt. Dies habe die Auswer­tung des Mobil­te­le­fons des Verdäch­ti­gen ergeben.

Nach frühe­ren Angaben von Polizei und Staats­an­walt­schaft Duisburg hatte der Syrer im April 2016 einen Asylan­trag in Deutsch­land gestellt. 2018 sei er in zwei Fällen wegen gering­fü­gi­ger Vermö­gens­de­lik­te aufge­fal­len. Beide Verfah­ren seien einge­stellt worden.