FRIEDRICHSHAFEN — Die Geschäfts­füh­rung des Flugha­fens Fried­richs­ha­fen hat vorges­tern beim Amtsge­richt Ravens­burg ein Schutz­schirm­ver­fah­ren beantragt, um die bereits im Frühjahr des letzten Jahres begon­ne­ne Umstruk­tu­rie­rung unter den aktuel­len Bedin­gun­gen erfolg­reich fortset­zen zu können. Diesem Antrag hat das Gericht stattgegeben.

Der Schritt ist trotz großer Unter­stüt­zung aus der Politik und seitens der Wirtschaft notwen­dig gewor­den. Aufgrund der zweiten Corona­wel­le und den damit verbun­de­nen Einschrän­kun­gen findet Flugver­kehr, anders als noch im Septem­ber 2020 erwar­tet, kaum statt. Trotz der begon­ne­nen Impfun­gen ist bis weit ins Jahr 2021 keine wesent­li­che Verbes­se­rung zu erwarten.

Die Einlei­tung des Schutz­schirm­ver­fah­rens gibt uns und den betei­lig­ten Partnern mehr Zeit für die Umset­zung der zusam­men mit Roland Berger bereits begon­ne­nen Umstruk­tu­rie­rung. Die laufen­den finan­zi­el­len Belas­tun­gen werden mit diesem Verfah­ren etwas vermindert.

Unsere öffent­li­chen und priva­ten Gesell­schaf­ter bestä­tig­ten deutlich ihren Willen, den Flugha­fen als wesent­li­chen Stand­ort­fak­tor für die Region zu unter­stüt­zen. Dies soll ausdrück­lich auch unter einem Schutz­schirm gelten. Bereits zugesag­te Darle­hen haben wir noch nicht abgeru­fen, die Zusagen gelten aber auch für den jetzt einge­schla­ge­nen Weg.

Wir bedan­ken uns bei der Stadt Fried­richs­ha­fen, dem Landkreis und unseren weite­ren öffent­li­chen und priva­ten Gesell­schaf­tern für die Rücken­de­ckung. Wir sind der festen Überzeu­gung, dass wir in den nächs­ten Monaten den begon­ne­nen Weg erfolg­reich bewäl­ti­gen können. Der Betrieb des Flugha­fens ist auch während des Verfah­rens sicher­ge­stellt. Die Arbeits­plät­ze unserer Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­ter sollen auch im Rahmen der Umstruk­tu­rie­rung erhal­ten bleiben.

Zur Unter­stüt­zung der Geschäfts­lei­tung wird Herr Rechts­an­walt Alexan­der Reus von Anchor als weite­rer Geschäfts­füh­rer bestellt werden. Herr Alexan­der Reus ist seit vielen Jahren in der Sanie­rung und Restruk­tu­rie­rung von Unter­neh­men tätig. Seitens des Amtsge­richts wurde Herr Rechts­an­walt Alexan­der Hubl aus der renom­mier­ten Kanzlei SGP Schnei­der Geiwitz & Partner zum Sachwal­ter bestellt, der die Sanie­rung gerichts­sei­tig beglei­ten und überwa­chen wird.

„Mit den Ergeb­nis­sen des Roland Berger Gutach­tens und den Beschlüs­sen unserer Gesell­schaf­ter für die weite­re Finan­zie­rung des Flugha­fens wurde die Basis gelegt um nun in einem Schutz­schirm­ver­fah­ren die finan­zi­el­le Sanie­rung des Unter­neh­mens fortzu­füh­ren. Der erneu­te weitge­hen­de Still­stand des Luftver­kehrs hat die Situa­ti­on nochmals verschärft und die Einlei­tung des Schutz­schirm­ver­fah­rens unumgäng­lich gemacht. Ich bin mir sicher, dass wir gemein­sam mit unseren Gesell­schaf­tern das Ziel, den Flugha­fen sicher aus dieser Krise zu führen, errei­chen werden. Für die Unter­stüt­zung unserer Kunden und Dienst­leis­ter, der Gesell­schaf­ter, der Wirtschaft der Region und insbe­son­de­re der Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­ter auf diesem nun einge­schla­ge­nen Weg möchte ich mich bereits heute bedan­ken. Nur mit ihnen gemein­sam wird diese Sanie­rung auch gelin­gen.“ so Claus-Dieter Wehr, Geschäfts­füh­rer der Flugha­fen Fried­richs­ha­fen GmbH.