STUTTGART (dpa/lsw) — Nach den Ankün­di­gun­gen der vergan­ge­nen Tage hat Baden-Württem­berg die anste­hen­den Änderun­gen bei den Corona-Regeln auch offizi­ell festge­legt. Die entspre­chen­de Rechts­ver­ord­nung wurde am Wochen­en­de erneut geändert. Darin festge­schrie­ben ist nun unter anderem die Öffnung der Friseu­re am 1. März — sofern es das Infek­ti­ons­ge­sche­hen zulässt. Wer sich frisie­ren lassen will, braucht zwingend einen Termin. Außer­dem müssen sowohl die Kunden als auch die Friseu­rin­nen und Friseu­re eine medizi­ni­sche oder eine FFP2- oder KN95/N95-Maske tragen.

Auch die Pläne für die Öffnung der Schulen und Kitas sind in der Verord­nung nun festge­zurrt. Kitas sollen ab dem 22. Febru­ar für den Regel­be­trieb unter Pande­mie­be­din­gun­gen öffnen. An Grund­schu­len gibt es Präsenz­un­ter­richt im Wechsel­be­trieb. Die Präsenz­pflicht bleibt aber ausge­setzt. An weiter­füh­ren­den Schulen gibt es weiter Fernun­ter­richt vorerst bis zum 7. März — bis dahin wurde die Verord­nung verlängert.