Es sei nicht einzu­se­hen, dass Menschen aus Risiko­ge­bie­ten sich in anderen Orten den ganzen Tag aufhal­ten, aber nicht im Hotel übernach­ten dürften. Zudem seien Hotel­über­nach­tun­gen bislang nicht als Anste­ckungs­her­de bekannt gewor­den und es sei nicht unter­sagt, etwa bei Freun­den zu schla­fen. Der Verband lehnt auch die Verpflich­tung des Hoteliers ab, die Herkunft seiner Gäste zu kontrollieren.

Wichti­ge Fragen seien ungelöst, beton­te der Sprecher. Ungeklärt sei etwa, wie der Hotelier mit einem Gast aus einem Gebiet umgehen soll, wo erst am Anrei­se­tag der kriti­sche Wert überschrit­ten wird. «Soll er ihn dann unter die Brücke schicken?»

Eine Übernach­tung in Hotels oder Pensio­nen im Land ist Menschen aus Risiko­ge­bie­ten derzeit nur erlaubt, wenn sie einen negati­ven Corona-Test vorle­gen können, der nicht älter als 48 Stunden ist. Als Risiko­ge­bie­te gelten Städte oder Landkrei­se, in denen es in den vergan­ge­nen sieben Tagen mehr als 50 Neuin­fek­tio­nen mit dem Corona­vi­rus pro 100 000 Einwoh­ner gab.