STUTTGART (dpa/lsw) — Endlich! Licht am Ende des Corona-Tunnels für die Gastro­no­mie: In einigen von der Pande­mie weniger heimge­such­ten Regio­nen des Landes dürfen bald Wirte wieder Gäste verwöh­nen. Bis dahin gibt es noch einiges zu klären.

Die Gastro­no­mie im Südwes­ten läuft nach sieben Monaten Corona-Zwangs­pau­se langsam wieder an. Das Sozial­mi­nis­te­ri­um will an diesem Donners­tag eine Corona-Verord­nung verkün­den, die unter bestimm­ten Bedin­gun­gen die Bewir­tung von Gästen zulässt. «Das ist eine Super­nach­richt, wir brauchen aber dringend die Spiel­re­geln», sagte Tobias Zwiener vom Deutschen Hotel- und Gaststät­ten­ver­band (Dehoga) der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch in Stuttgart.

Zunächst sollen Cafés, Restau­rants und Hotels nur in Regio­nen öffnen dürfen, deren Sieben-Tage-Inzidenz bei stabil unter 100 liegt. Die Gesund­heits­äm­ter können dann am Freitag feststel­len, ob diese Marke an fünf Tagen hinter­ein­an­der unter­schrit­ten wurde. Wenn sie grünes Licht geben, können die Gastro­no­men an diesem Samstag an den Start gehen. In Frage kommen Heidel­berg mit einem aktuel­len Wert von 65,6, die Kreise Emmen­din­gen (52,9), Breis­gau-Hochschwarz­wald (55,8), Main-Tauber (49,8), Lörrach (83,5) sowie Freiburg (89,1). Gäste müssen laut Dehoga einen Schnell­test oder den Nachweis einer mindes­tens zwei Wochen zurück­lie­gen­den vollen Impfung oder einer Genesung mitbrin­gen. Weiter gelten die üblichen Regeln zur Hygie­ne und zur Kontaktnachverfolgung.

Es gibt nach Worten Zwieners das Signal aus dem Minis­te­ri­um, dass sowohl Außen- als auch Innen­be­wir­tung ermög­licht werden — das wäre in Deutsch­land derzeit einzig­ar­tig. Die Regelung mache Sinn, weil nicht alle Gastro­no­men über Außen­flä­chen verfüg­ten, bei regne­ri­schem Wetter ein Wechsel in Innen­räu­me erlaubt sein müsse und die Umsät­ze der Außen-Bewir­tung bei kühle­rem Wetter draußen gerin­ger seien, sagte der Geschäfts­füh­rer für Grund­satz­fra­gen des Dehoga.

Vor dem Öffnen sind die Gastro­no­men noch mit vielen Unwäg­bar­kei­ten konfron­tiert: Wie viele Mitar­bei­ter wollen und können sie einstel­len, wie viel Ware bestel­len und welches vielleicht abgespeck­tes kulina­ri­sches Angebot offerie­ren? «Sie müssen sich vorsich­tig heran­tas­ten», meinte Zwiener. Schnell­schüs­se verbie­ten sich auch, weil nach drei Tagen Überschrei­ten der 100-er Marke alle wieder dicht machen müssen.

Die Branche mit 30 000 Betrie­ben im Südwes­ten, davon 6000 Beher­ber­gungs­be­trie­be, hatte vor Corona einen Jahres­um­satz von 12,5 Milli­ar­den Euro. Sie beschäf­tig­te 140 000 sozial­ver­si­cher­te Menschen, 150 000 Gering­ver­die­ner sowie 35 000 Angehö­ri­ge in Familienbetrieben.