BERLIN – Falsche Atteste gegen die Maskenpflicht auszustellen ist ein Verstoß gegen die ärztliche Berufsordnung und kann auch strafrechtlich relevant sein. Das hat der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) Klaus Reinhardt im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung klargestellt.
Auch wenn es nur wenige Ärzte seien, die sogenannte Gefälligkeitsatteste ausstellen, habe die BÄK dazu eine klare Haltung: „Wir tolerieren das unter keinen Umständen“, so Reinhardt.
Nach einem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg ist ein pauschales Attest für die Befreiung von der Maskenpflicht in Schulen zu wenig. Atteste, die Schülern ohne jede Begründung bescheinigten, aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Masken tragen zu können, reichten nicht aus, um glaubhaft zu machen, dass das Tragen einer Alltagsmaske tatsächlich unzumutbar sei, argumentierte das Gericht in einer gestern veröffentlichten Eilentscheidung. „Es fehlt an der konkreten Diagnose eines Krankheitsbildes.“