TUTTLINGEN — Die Geflü­gel­pest ist bei Stock­enten im Stadt­ge­biet Tuttlin­gen nachge­wie­sen worden. Das Landrats­amt Tuttlin­gen erlässt eine Allge­mein­ver­fü­gung zur Aufstall­pflicht im zentra­len und südli­chen Landkreis.

 Im Stadt­ge­biet von Tuttlin­gen wurden am Ufer der Donau zwei tote Stock­enten aufge­fun­den. Die Tierkör­per wurden vom Veteri­när­amt des Landrats­amts gebor­gen und beprobt. Bei einer ersten Unter­su­chung durch das Chemi­sche und Veteri­när­un­ter­su­chungs­amt Freiburg wurde aviäres Influ­en­za­vi­rus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen.

Das Natio­na­le Referenz­la­bor für Aviäre Influ­en­za, das Fried­rich-Loeff­ler-Insti­tut (FLI), hat am 7. März den Nachweis von hochpa­tho­ge­nem aviärem Influ­en­za­vi­rus vom Subtyp H5N1 bestä­tigt. Die beiden Enten waren also mit Geflü­gel­pest infiziert, auch bekannt als Vogel­grip­pe oder hochpa­tho­ge­ne Aviäre Influ­en­za (HPAI). An dem Donau-Abschnitt, an dem die toten Stock­enten gefun­den worden waren, halten sich seit Monaten zahlrei­che Stock­enten und Raben­krä­hen auf.

Seit Oktober 2021 läuft in Deutsch­land und Europa wieder ein sehr dynami­sches Geflü­gel­pest­ge­sche­hen ab. Betrof­fen sind vor allem Wildvö­gel, es kommt jedoch immer wieder auch zu Seuchen­aus­brü­chen bei Hausge­flü­gel, von kleinen Hobby­hal­tun­gen bis großen gewerb­li­chen Haltun­gen, ebenso wie einzel­nen Ausbrü­chen in Wildparks und Zoos. Das Fried­rich-Loeff­ler-Insti­tut schätzt das Risiko weite­rer Einschlep­pun­gen in Geflü­gel­hal­tun­gen als hoch ein.

Betrof­fen sind alle Bundes­län­der, ganz beson­ders aber der Norden und Nordwes­ten. 2022 war erstmals keine Beruhi­gung des Gesche­hens während des Sommers zu beobach­ten. Vielmehr kam es im Norden immer wieder zu Seuchen­aus­brü­chen bei Wildvö­geln sowie bei Hausge­flü­gel. Dabei wurden während der Brutzeit zum Teil bestands­be­dro­hen­de Verlus­te in Kolonien von Seeschwal­ben und Basstöl­peln verzeich­net, weil die Eltern­tie­re an der Geflü­gel­pest gestor­ben waren und die Jungvö­gel verhun­ger­ten. Im Herbst 2022 hat das Gesche­hen auch wieder auf das übrige Deutsch­land überge­grif­fen und Anfang 2023 erneut Baden-Württem­berg erreicht.

Zum Schutz der Hausge­flü­gel­be­stän­de ordnet das Landrats­amt Tuttlin­gen per Allge­mein­ver­fü­gung die Aufstal­lung von Geflü­gel im zentra­len und südli­chen Landkreis vorläu­fig bis zum 31. März 2023 sowie die Einhal­tung verschie­de­ner Biosi­cher­heits­maß­nah­men an. Von der Stall­pflicht betrof­fen sind, jeweils mit allen Teilor­ten, Tuttlin­gen, Mühlheim, Fridin­gen, Immendin­gen, Geisin­gen, Talheim, Seitin­gen-Oberflacht, Wurmlin­gen, Rietheim-Weilheim, Dürbheim, Buchheim, Neuhau­sen o.E. und Emmingen-Liptingen.

Für das gesam­te Kreis­ge­biet gilt außer­dem, dass noch nicht gemel­de­te Geflü­gel­hal­tun­gen unver­züg­lich beim Veteri­när­amt zu regis­trie­ren sind und aufge­ge­be­ne Haltun­gen abgemel­det werden müssen.

Wer krank erschei­nen­de oder tote Wasser­vö­gel, Greif­vö­gel oder Raben findet, sollte diese nicht anfas­sen, sondern sie dem Veteri­när­amt melden. Bei dem aktuell kursie­ren­den H5N1-Virus sind zwar bislang keine Übertra­gun­gen auf den Menschen bekannt, es ist aber trotz­dem immer Vorsicht geboten. Die Jäger im Landkreis werden gebeten, vermehrt auf kranke oder veren­de­te Wasser­vö­gel im Revier zu achten und diese zu melden.