STUTTGART (dpa/lsw) — Nach massivem Druck der Justiz geht Kretschmann erste Öffnungsschritte. Das Land kehrt zurück in die normale Alarmstufe — trotz Omikron. Clubs, Discos und Messehallen bleiben aber zu.
Baden-Württemberg lockert trotz Omikron-Welle seine strengen Corona-Regeln in vielen Lebensbereichen. Vom kommenden Freitag an gilt etwa in Restaurants, in Museen und beim Sport in Hallen nur noch die 2G-Regel, bisher mussten auch hier Geimpfte und Genesene einen aktuellen Test vorweisen. Bei Großveranstaltungen in Sport und Kultur sind wieder mehr Besucher erlaubt, die Obergrenze liege bei 6000, kündigte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Mittwoch im Landtag in Stuttgart an. Auch für Ungeimpfte gibt es Erleichterungen. Die nächtlichen Ausgangssperren fallen mit Rückkehr in die normale Alarmstufe weg. Trotz der Lockerungen mahnte Kretschmann wegen der hochansteckenden Omikron-Virusvariante zur Vorsicht.
Die grün-schwarze Regierung nahm deshalb in der zweithöchsten Stufe, der normalen Alarmstufe, auch einige Verschärfungen vor. Clubs, Discos und Messehallen müssen wegen erhöhter Ansteckungsgefahr geschlossen bleiben. «Wir gehen an dieser Stelle auf Nummer sicher», sagte Kretschmann. Eigentlich hätten sie in der Alarmstufe mit der 2G-Regel wieder öffnen dürfen. Fastnachtsumzüge sind verboten. In Bussen und Bahnen muss künftig eine FFP2-Maske getragen werden. Im Einzelhandel gilt wegen eines Gerichtsurteils vom Dienstag wieder die 3G-Regel, Ungeimpfte können mit einem aktuellen Test wieder einkaufen.
Die neue Corona-Verordnung der grün-schwarzen Regierung soll Donnerstag beschlossen werden und von Freitag an gelten. Künftig soll es demnach länger dauern, bis das Land die Alarmstufe II mit härteren Einschränkungen ausrufen kann. Außer bei der AfD gab es von der Opposition im Landtag kaum Kritik an den neuen Regeln.
Hintergrund für die Lockerungen ist, dass die Regierung aus Grünen und CDU das reguläre Stufensystem wieder in Kraft setzen muss. Zuletzt hatte sie wegen Omikron die Alarmstufe II mit harten Einschränkungen eingefroren. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hält dieses Vorgehen aber für voraussichtlich rechtswidrig. Kretschmann bekräftigte, Omikron bringe zwar weniger schwere Krankheitsverläufe, sei aber deutlich ansteckender. Weil die Belastung der Krankenhäuser in den vergangenen Wochen — relativ gesehen — gesunken ist, muss die Regierung die Maßnahmen etwas lockern.
Die Regeln für private Treffen blieben unverändert. Das heißt, dass Ungeimpfte Kontaktbeschränkungen einhalten müssen. Ein Haushalt darf sich nur mit zwei weiteren Personen treffen. Die Ausgangssperren zwischen 21.00 Uhr und 05.00 Uhr für Nicht-Immunisierte fallen in der Alarmstufe weg. Bisher galt in Kreisen mit einer 7‑Tage-Inzidenz von mindestens 500, dass Ungeimpfte nur aus zwingenden Gründen nachts das Haus verlassen dürfen. Mit der neuen Corona-Verordnung soll auch die Regel in der Alarmstufe II angepasst werden. Künftig sollen die Ausgangsbeschränkungen erst greifen, wenn in einem Kreis die Inzidenz von 1500 überschritten wird.
In der Gastronomie entfällt in der Alarmstufe auch die Sperrstunde ab 22.30 Uhr. In Museen, Archiven und Büchereien gilt nur noch 2G. Dasselbe gilt für Kosmetiksalons. Auch bei touristischen Angeboten wie Skilifts, Seilbahnen und Busreisen müssen Geimpfte und Genesene künftig keinen Test mehr vorweisen