MANNHEIM (dpa/lsw) — Der Verwal­tungs­ge­richts­hof (VGH) in Mannheim hat Klagen gegen die Schlie­ßung von Fitness- und Tattoo­stu­di­os abgelehnt. Jeweils ein Betrei­ber solcher Einrich­tun­gen hatte beim VGH Klage gegen die Unter­sa­gung seines Betriebs einge­legt. Mit Beschlüs­sen vom Freitag seien die Eilan­trä­ge abgelehnt worden, teilte ein Sprecher des Gerichts am Montag mit.

Da die Corona-Neuin­fek­tio­nen pro 100 000 Einwoh­ner pro Woche bundes­weit über dem Wert von 50 lägen, seien «bundes­weit abgestimm­te umfas­sen­de, auf eine effek­ti­ve Eindäm­mung des Infek­ti­ons­ge­sche­hens abzie­len­de Schutz­maß­nah­men anzustre­ben», begrün­de­te das Gericht die Entschei­dung. Die angeord­ne­te Schlie­ßung der Betrie­be durch das Land sei Teil einer solchen bundes­wei­ten Abstim­mung. Einzel­nen Betrie­ben eine Öffnung zu erlau­ben, «führe zu einem erheb­li­chen Anstieg der Sozial­kon­tak­te und der Infek­ti­ons­ge­fah­ren über die Kreis­gren­zen hinweg».

Auch aus dem Umstand, dass die sogenann­te Sieben-Tage-Inzidenz in Baden-Württem­berg mittler­wei­le unter dem Wert von 50 liege, folge nichts anderes. Zudem beton­te das Gericht, dass der Wert im Südwes­ten «erst seit wenigen Tagen und bislang auch nur gering­fü­gig unter­schrit­ten» werde. Die Beschlüs­se sind nicht mehr anfechtbar.