STUTTGART (dpa/lsw) — Bei Infek­tio­nen mit der neuen Corona­vi­rus-Varian­te Omikron können sich positiv Getes­te­te und Kontakt­per­so­nen nicht freites­ten und die Abson­de­rungs­dau­er verkür­zen. Das teilte ein Sprecher des baden-württem­ber­gi­schen Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums am Diens­tag mit. Das Minis­te­ri­um hat am Diens­tag die Quaran­tä­ne­re­geln aktua­li­siert. Sie treten am Mittwoch in Kraft.

Demnach müssen Kontakt­per­so­nen von nun an 14 Tage in Abson­de­rung. Außer bei Omikron-Fällen können sich Betrof­fe­ne ab dem siebten Tag freites­ten. Dafür genügt ein Schnell­test. Positiv Getes­te­te können sich nur freites­ten, wenn sie geimpft sind.

Die Abson­de­rungs­dau­er für positiv Getes­te­te beträgt einheit­lich zehn Tage. Als Start­da­tum gilt künftig des Datum des Erstnach­wei­ses. Der meist zeitlich davor liegen­de Symptom­be­ginn entfällt als Start­zeit­punkt, weil in den Winter­mo­na­ten auch andere Atemwegs­er­kran­kun­gen zu Sympto­men führen können.

An Schulen und Kitas ändert sich nichts.