BERLIN (dpa) — Frank-Walter Stein­mei­er darf wohl im Schloss Belle­vue bleiben. Nachdem auch die Grünen ihn unter­stüt­zen, ist dem Bundes­prä­si­den­ten eine weite­re Amtszeit so gut wie sicher.

Die Grünen unter­stüt­zen eine zweite Amtszeit für Bundes­prä­si­dent Frank-Walter Stein­mei­er. Das teilten die Spitzen von Partei und Frakti­on am Diens­tag in Berlin mit.

Damit ist eine zweite Amtszeit für das Staats­ober­haupt, das an diesem Mittwoch 66 Jahre alt wird, so gut wie sicher. Die Sozial­de­mo­kra­ten begrü­ßen eine erneu­te Kandi­da­tur des SPD-Politi­kers Stein­mei­er ohnehin, die FDP hat sich bereits ebenfalls für ihn ausgesprochen.

«Frank-Walter Stein­mei­er ist ein sehr guter und hoch angese­he­ner Bundes­prä­si­dent, der sich in seiner ersten Amtszeit große Verdiens­te um unser Land erwor­ben hat», teilten die Partei­chefs Robert Habeck und Annale­na Baerbock sowie die beiden Frakti­ons­vor­sit­zen­den Katha­ri­na Dröge und Britta Haßel­mann in einer gemein­sa­men Erklä­rung mit.

«Insbe­son­de­re seiner starken Stimme für den demokra­ti­schen Zusam­men­halt gebüh­ren unser Respekt und unsere Unter­stüt­zung», hieß es weiter. «Wir sind überzeugt, dass er unserer Gesell­schaft auf dem schwie­ri­gen Weg aus der Pande­mie weiter Halt und Orien­tie­rung geben wird. Deshalb unter­stüt­zen wir seine Wieder­wahl und empfeh­len unseren Wahlleu­ten in der Bundes­ver­samm­lung, Frank-Walter Stein­mei­er erneut zum Bundes­prä­si­den­ten zu wählen.»

39 mehr Stimmen als benötigt werden

Nach Recher­chen der Deutschen Presse-Agentur werden SPD, Grüne und FDP zusam­men 776 der 1472 Mitglie­der in die Bundes­ver­samm­lung am 13. Febru­ar entsen­den. Das sind 39 mehr als im ersten und zweiten Wahlgang benötigt werden.

Die Bundes­ver­samm­lung wird aus den 736 Abgeord­ne­ten des Bundes­tags und einer gleich großen Zahl von Menschen bestehen, die die 16 Landta­ge entsen­den. 446 der insge­samt 1472 Mitglie­der werden CDU und CSU stellen, 389 die SPD, 234 die Grünen, 152 die AfD, 153 die FDP, 71 die Linke, 18 die Freien Wähler und 2 der Südschles­wig­sche Wähler­ver­band. Hinzu kommen 7 Frakti­ons­lo­se aus dem Bundes­tag und aus den Landtagen.

Nach Artikel 54 des Grund­ge­set­zes ist für die ersten beiden Wahlgän­ge die absolu­te Mehrheit nötig. Sollte dies nicht ausrei­chen, weil nicht alle Mitglie­der der Bundes­ver­samm­lung aus dem Regie­rungs­la­ger Stein­mei­er wählen, wäre ihm die Wieder­wahl mit großer Wahrschein­lich­keit im dritten Wahlgang sicher, wenn die einfa­che Mehrheit reicht.