Dem Gutach­ten zufol­ge versto­ßen die Ampel-Pläne insbe­son­de­re gegen die Überein­kom­men der Verein­ten Natio­nen zur Drogen­be­kämp­fung: «Die UN-Drogen­kon­troll­orga­ne bewer­ten eine umfas­sen­de Canna­bis-Legali­sie­rung der von der Bundes­re­gie­rung geplan­ten Art in ständi­ger Entschei­dungs­pra­xis als vertrags­wid­ri­gen Verstoß gegen die UN-Überein­kom­men zur Drogen­be­kämp­fung.» Mit Blick auf das Europa­recht sei zudem insbe­son­de­re der geplan­te staat­li­che oder staat­lich lizen­zier­te Handel, Anbau und Verkauf von Canna­bis zu anderen als wissen­schaft­li­chen oder medizi­ni­schen Zwecken «unzuläs­sig».

«Ein Verstoß gegen EU-Recht müsste meiner Ansicht nach immer ein Vertrags­ver­let­zungs­ver­fah­ren nach sich ziehen», sagte Holet­schek, der seit Monaten jegli­che Legali­sie­rungs­plä­ne für Marihua­na katego­risch ablehn­te. Er forder­te die Bundes­re­gie­rung daher auf, ihre Pläne zur Zulas­sung des Anbaus, Handels und des Konsums von Canna­bis zu Genuss­zwe­cken sofort fallen zu lassen.

Die Canna­bis-Legali­sie­rung gehört zu den Großpro­jek­ten der Ampel. In ihrem Koali­ti­ons­ver­trag hatten SPD, Grüne und FDP verein­bart, eine «kontrol­lier­te Abgabe der Droge an Erwach­se­ne zu Genuss­zwe­cken in lizen­zier­ten Geschäf­ten» möglich zu machen. Canna­bis soll staat­lich reguliert in Deutsch­land angebaut und verkauft werden. Erlaubt werden soll auch der Eigen­an­bau von wenigen Pflanzen.

Die Ampel begrün­det das Vorha­ben unter anderem damit, dass die Verbots­po­li­tik die Nutzung nicht verhin­dert habe, statt­des­sen habe es sogar einen Anstieg des Konsums gegeben. Ferner könne ein legaler und staat­lich überwach­ter Verkauf den Jugend- und Gesund­heits­schutz verbes­sern, da weniger verun­rei­nig­tes Canna­bis im Umlauf sei. Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach (SPD) hatte im Herbst die ersten konkre­ten Ideen zur Umset­zung präsen­tiert. Bis Ende März soll ein Gesetz­ent­wurf vorliegen.