Bundes­weit hätten Menschen entspre­chen­de Attes­te bestellt und bekom­men — ohne dass die Ärztin sie unter­sucht hätte oder auch nur Kennt­nis­se über etwaige Vorer­kran­kun­gen gehabt hätte, hieß es. Es seien auch keine Patien­ten­ak­ten angelegt worden. «Der Vorgang erinnert eher an einen Verkauf von Attes­ten als an eine medizi­ni­sche Maßnah­me.» Das Urteil ist nicht rechtskräftig.