Bundesweit hätten Menschen entsprechende Atteste bestellt und bekommen — ohne dass die Ärztin sie untersucht hätte oder auch nur Kenntnisse über etwaige Vorerkrankungen gehabt hätte, hieß es. Es seien auch keine Patientenakten angelegt worden. «Der Vorgang erinnert eher an einen Verkauf von Attesten als an eine medizinische Maßnahme.» Das Urteil ist nicht rechtskräftig.