ULM — Zu den aktuel­len Änderun­gen der Corona-Verord­nung des Landes Baden-Württem­berg erklärt Dr. Tobias Mehlich, Haupt­ge­schäfts­füh­rer der Handwerks­kam­mer Ulm:

„Unsere regio­na­len Handwerks­be­trie­be tragen die aktuel­len Corona-Maßnah­men des Landes vielfach mit. Wir müssen alle mitein­an­der das Infek­ti­ons­ge­sche­hen wieder in den Griff bekom­men. Gleich­wohl bedeu­ten die derzei­ti­gen Regelun­gen einen erheb­li­chen Mehrauf­wand und sorgen für Diskus­sio­nen in unseren Handwerks­be­trie­ben. Viele Erfas­sun­gen und Verant­wor­tun­gen sind auf die Betrie­be abgewälzt. Die Umset­zung der Maßnah­men, wie etwa das Kontrol­lie­ren der Testpflicht, die Dokumen­ta­ti­ons­pflicht, die Kontrol­le des 2G-Nachwei­ses bei Kunden oder des 3G-Nachwei­ses der Mitar­bei­ten­den am Arbeits­platz gestal­ten sich in der Praxis schwie­rig und sind nicht überall prakti­ka­bel. Das ist in Summe für viele unserer Mitglieds­be­trie­be sehr heraus­for­dernd und stellt eine zusätz­li­che Belas­tung des betrieb­li­chen Ablaufs dar. Damit sind auch Mehrkos­ten oder unpro­duk­ti­ve Zeiten verbun­den, auf denen die Betrie­be sitzen bleiben. 

Zudem haben die Verord­nun­gen mit diesem Hin und Her bei den kurzfris­ti­gen Änderun­gen große Verwir­rung gestif­tet – auch in unseren Betrie­ben. Wenn etwa nur einen Tag nach Inkraft­tre­ten einer Verord­nung bereits wieder Anpas­sun­gen vorge­nom­men werden, dann ist das kaum noch zu verste­hen. Hier geht es auch um den Betriebs­frie­den. Ein solches Vorge­hen sorgt für viel Unruhe und Verun­si­che­rung im Handwerk – bei den Betriebs­in­ha­be­rin­nen und Betriebs­in­ha­bern wie auch bei den Beschäf­tig­ten. In den Betrie­ben wird dadurch zum Teil die Stimmung schwie­rig. Bei den Test- und Kontroll­pflich­ten brauchen wir klare, handhab­ba­re Regelun­gen, um die Betriebs­ab­läu­fe nicht zu belas­ten und nicht zu überfordern.“