KREIS RAVENSBURG – Das Minis­te­ri­um für Umwelt, Klima und Energie­wirt­schaft gibt zum Schutz von Mensch und Umwelt bei der Entsor­gung von Abfäl­len, die bei Schnell­tests zum direk­ten Erreger­nach­weis des Corona­vi­rus SARS-CoV‑2 anfal­len, folgen­de Hinweise:

Abfäl­le aus priva­ten Haushal­ten sind in stabi­len, möglichst reißfes­ten Müllsä­cken zu sammeln, die fest verschlos­sen werden müssen, zum Beispiel verkno­tet. Soweit spitze oder schar­fe Gegen­stän­de anfal­len, müssen diese in stich- und bruch­fes­ten Einweg­be­hält­nis­sen gesam­melt und fest verschlos­sen werden.

Gerin­ge Mengen an flüssi­gen Abfäl­len sollten tropf­si­cher verpackt sein, also zum Beispiel mit saugfä­hi­gem Materi­al umwickelt werden. Die Abfäl­le sind über die Restmüll­ton­ne zu entsorgen.

Die Müllsä­cke sind direkt in die Abfall­ton­nen oder Contai­ner zu geben und dürfen nicht daneben gestellt werden.

Abfäl­le, die bei regel­mä­ßi­gen Corona-Schnell­tests in Pflege­ein­rich­tun­gen, Arzt-praxen, Kinder­ta­ges­stät­ten, Schulen, Unter­neh­men und weite­ren Einrich­tun­gen anfal­len, sind, soweit es sich um spitze und schar­fe Gegen­stän­de, sogenann­te “sharps” (zum Beispiel Kanülen von Sprit­zen) handelt, in bruch- und durch­stichsi­che­ren Einweg­be­hält­nis­sen zu sammeln und fest zu verschließen.

Alle anderen Abfäl­le, die im Rahmen der Schnell­tests anfal­len (zum Beispiel Schutz­an­zü­ge, Atemschutz­mas­ken, Handschu­he), sind beispiels­wei­se in dickwan­di­gen Müllsä­cken, bevor­zugt mit Doppel­sack-Metho­de, zu sammeln.

Die Entsor­gung dieser Abfäl­le kann auch gemein­sam mit der regel­mä­ßi­gen Restab­fall­ab­fuhr erfol­gen. Dies ist mit dem Landkreis als öffent­lich-recht­li­cher Entsor­gungs­trä­ger abzustimmen.

Das Landrats­amt weist darauf hin, dass die kommu­na­len und gewerb­li­chen Wertstoff­hö­fe zur Abgabe von Abfäl­len und Wertstof­fen geöff­net bleiben.