Gesund­heits­da­ten, familiä­re Strei­tig­kei­ten, Urlaubs­er­leb­nis­se — was über die Mitar­bei­ter eines Callcen­ters des Moderie­sen H&M gespei­chert wurde, ist nach Ansicht des obers­ten Hambur­ger Daten­schüt­zers ohne Beispiel. Das nun verhäng­te Bußgeld ist happig.

Mit der Überwa­chung von Hunder­ten Mitar­bei­tern des Service­cen­ters in Nürnberg habe der Konzern gegen den Daten­schutz versto­ßen, begrün­de­te der Hambur­gi­sche Beauf­trag­te für Daten­schutz, Johan­nes Caspar, am Donners­tag den Erlass.

Der vorlie­gen­de Fall dokumen­tie­re eine schwe­re Missach­tung des Beschäf­tig­ten­da­ten­schut­zes. «Das verhäng­te Bußgeld ist dementspre­chend in seiner Höhe angemes­sen und geeig­net, Unter­neh­men von Verlet­zun­gen der Privat­sphä­re ihrer Beschäf­tig­ten abzuschre­cken», beton­te er.

Der Fall liegt in der Zustän­dig­keit des Hambur­gi­schen Beauf­trag­ten für Daten­schutz, weil das Unter­neh­men seine Deutsch­land­zen­tra­le in der Hanse­stadt hat.

Bekannt­ge­wor­den war der Fall im vergan­ge­nen Jahr. Laut Behör­de wurden mindes­tens seit 2014 bei einem Teil der Beschäf­tig­ten Angaben zu ihren priva­ten Lebens­um­stän­den umfang­reich erfasst und gespei­chert. Nach Urlaubs- und Krank­heits­ab­we­sen­hei­ten hätten Vorge­setz­te einen «Welco­me Back Talk» geführt und anschlie­ßend in etlichen Fällen nicht nur konkre­te Urlaubs­er­leb­nis­se, sondern auch Krank­heits­sym­pto­me und Diagno­sen dokumentiert.

Einige Vorge­setz­te hätten sich auch «über Einzel- und Flurge­sprä­che ein breites Wissen über das Privat­le­ben ihrer Mitar­bei­ten­den angeeig­net, das von eher harmlo­sen Details bis zu familiä­ren Proble­men sowie religiö­sen Bekennt­nis­sen reich­te», hieß es.

Ausdrück­lich positiv bewer­te­te Caspar das Bemühen der Konzern­lei­tung, «die Betrof­fe­nen vor Ort zu entschä­di­gen und das Vertrau­en in das Unter­neh­men als Arbeit­ge­ber wieder­her­zu­stel­len». Darin sei durch­aus der Wille zu erken­nen, «den Betrof­fe­nen den Respekt und die Wertschät­zung zukom­men zu lassen, die sie als abhän­gig Beschäf­tig­te in ihrem tägli­chen Einsatz für ihr Unter­neh­men verdienen».