Trotz verschärf­ter Regeln im Kampf gegen die Corona-Pande­mie will Baden-Württem­berg Hotel­über­nach­tun­gen für Famili­en­be­su­che über die Weihnachts­ta­ge ermög­li­chen. Solche Hotel­über­nach­tun­gen aus familiä­rem Anlass seien vom 24. bis 27. Dezem­ber nun auch expli­zit als Härte­fäl­le in die Begrün­dung der Verord­nung aufge­nom­men worden, sagte ein Sprecher des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums am Donners­tag der Deutschen Presse-Agentur.

«Wir haben das ausdrück­lich mit reinge­schrie­ben, damit dem Ordnungs­amt klar ist, dass das auch erlaubt ist.» Als Härte­fall gelte etwa auch ein Wohnungs­brand oder wenn man mit einem Motor­scha­den liegen bleibe. Geschäfts­rei­sen­de dürfen sowie­so weiter im Hotel übernach­ten. Kanzle­rin Angela Merkel (CDU) hatte die Ausnah­me­re­ge­lung für Famili­en­be­su­che Ende Novem­ber kritisiert.